Covid-19-Update ·

Information des BMG zur Entnahme zusätzlicher Impfdosen - Ausnahme von der Quarantäne für Geimpfte und Genese

Hinweise auf die Entnahme weiterer Dosen aus den Injektionsfläschchen sowie die Regelung des Robert Koch-Instituts zur Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht für geimpfte und genesene Personen nach einer Infektion.

BMG-Information zur Entnahme von zusätzlichen Impfdosen aus Injektionsfläschchen
Das Bundesgesundheitsministerin hat sich hinsichtlich der Entnahme einer 7. bzw. 11. Impfdosis je Vial bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer bzw. Moderna und AstraZeneca geäußert. Demnach ist die Entnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich und gesetzlich zulässig (kein Off-Label), erfordere jedoch eine besondere Umsicht und Sorgfalt. Das BMG verweist außerdem auf die geltende Vorschrift, welches Impfzubehör verwendet werden darf. Die sichere Entnahme des Impfstoffes liege in der Verantwortung des Impfenden. Das Haftungsrisiko der Ärztin bzw. des Arztes bestehe grundsätzlich auch im Rahmen der Impfungen. Das Infoblatt des BMG finden Sie beigefügt.

RKI: Ausnahme von Quarantäne-Maßnahmen für geimpfte und genese Personen
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie (immungesunde) Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind. Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Dies gilt für alle Personen mit Ausnahme von geimpften Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen (für die Dauer des Krankenhausaufenthalts), um ungeimpfte Patientinnen und Patienten vor dem Restrisiko einer Weitergabe der Infektion zu schützen; dieses Restrisiko ist zwischen Patientinnen und Patienten (z. B. Zimmernachbarn) größer als bei dem geimpften medizinischen Personal, das sich weiterhin an die strengen Hygienemaßnahmen im Krankenhaus halten muss sowie geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen, da durch diese die Weitergabe von Infektionen auf ungeimpfte Bewohner und Bewohnerinnen, ungeimpftes Personal sowie ungeimpfte Besucherinnen und Besucher erfolgen kann (weitere Informationen des RKI). Das geimpfte Personal muss selbstverständlich weiterhin alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie anderes Personal einhalten, um Übertragungen zu verhindern. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Bei positivem Test wird die geimpfte Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inkl. Isolation).

Freundliche Grüße

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Thomas Hahn

Geschäftsführer


(030) 28 09 71 38

E-Mail senden

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.