Covid-19-Update ·

Sachstand Covid-Impfung für HNO-Ärzte

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Hinweise zur Corona-Schutzimpfung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zur Corona-Schutzimpfung erreicht. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, wie HNO-Ärztinnen und -Ärzte als besonders gefährdete Fachgruppe eine priorisierte Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten können. Da es uns nicht möglich ist, jede Anfrage einzeln zu beantworten, fassen wir die wichtigsten Informationen und Hinweise in dieser Mail zusammen. Für dieses Vorgehen bitten wir um Ihr Verständnis.

Sachstand Covid-Impfung für HNO-Ärzte

Als Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte haben wir, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, bereits im Dezember in einem Eil-Schreiben an die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) sowie an alle Kassenärztlichen Vereinigungen und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung eindringlich auf die besondere Ansteckungsgefahr der HNO-Fachgruppe hingewiesen (siehe Stellungnahme vom 08.12.2020 im Anhang). In Folge des Schreibens wurde die erste Version der STIKO-Empfehlung geändert und die Laryngoskopie explizit als Beispiel für Tätigkeitsbereiche/Personengruppen mit besonders hohem Expositionsrisiko aufgenommen (siehe Epidemiologisches Bulletin, Seite 14, Tab. 15). Wenngleich in der STIKO-Empfehlung dabei von Tätigkeiten an Covid-19-Patienten die Rede ist, ist die Expositionsgefahr nach wissenschaftlicher Einschätzung auch bei der regulären ambulanten und stationären Versorgung durch HNO-Ärzte gegeben (siehe Stellungnahme der DGHNO-KHC vom 10.12.2020 im Anhang).

Dies erkennt auch die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums an (Coronavirus-Impfverordnung vom 18.12.2020), die den rechtlichen Rahmen für die Entscheidung bildet, in welcher Reihenfolge Personengruppen Anspruch auf eine Impfung haben. Gemäß § 2, Absatz 4 haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden(Hervorhebung durch den Verfasser).

Hierunter sind eindeutig alle HNO-Ärztinnen und -Ärzte zu subsummieren, die z.B. eine Laryngoskopie beim Patienten durchführen. Zur Veranschaulichung der besonderen Bedeutung, die die Laryngoskopie als HNO-ärztliche Standard-Untersuchungsmethode hat, sei auf die hohe Anzahl an in Deutschland jährlich erbrachten Laryngoskopien hingewiesen. Laut Abrechnungsstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurden im vertragsärztlichen Bereich die Gebührenordnungspositionen 09311 (Lupenlaryngoskopie), 09313 (Direkte Laryngoskopie mittels Endoskop beim Neugeborenen, Säugling, Kleinkind oder Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) und 09312 (Schwebe‐ oder Stützlaryngoskopie) im Jahr 2018 über 6,1 Millionen Mal erbracht. Demzufolge sind HNO-Ärztinnen und -Ärzte sowie ihr Praxispersonal im Rahmen der ambulanten Versorgung der Patientinnen und Patienten einer besonderen Gefährdung einer Infektion mit dem Corona-Virus ausgesetzt und daher in die höchste Prioritätsstufe für eine Schutzimpfung einzuordnen.

Vor allem aufgrund des Mangels an verfügbarem Impfstoff wird die Dringlichkeit einer Impfung von HNO-Ärztinnen und -Ärzten jedoch in zahlreichen Bundesländern bzw. KV-Bezirken nicht anerkannt. Im Ergebnis erfolgt durch die zuständigen Landesministerien vielerorts eine weitere Priorisierung innerhalb der Gruppe der mit höchster Priorität zu impfenden Personen. Mit Blick auf die hohe Sterblichkeit in Betreuungseinrichtungen sowie bei über 80-Jährigen erhalten diese Personen derzeit vorranging eine Impfung. Da diese Dringlichkeit nicht infrage gestellt werden kann, wäre eine schrittweise Impfung von besonders gefährdeten Fachgruppen, ggf. mit begrenzten Tageskontingenten, parallel zur Impfung der vulnerablen Bevölkerungsgruppen wünschenswert. So wird in einigen Bundesländern beispielhaft verfahren, was aus unserer Sicht eine gute Lösung des Dilemmas darstellt. Eine weitere Möglichkeit, eine Impfung zu erhalten, bietet außerdem die Tätigkeit als Impfärztin bzw. -arzt.

Durch die föderale Struktur der Bundesrepublik kann es darüber hinaus zu objektiv kaum nachvollziehbaren regionalen Unterschieden bei der Impfpriorisierung kommen. Diese Kleinteiligkeit, die sich teilweise sogar durch unterschiedliche Regelungen je Landkreis zeigt, macht es uns als Berufsverband praktisch unmöglich, von zentraler Stelle auf die Verantwortlichen vor Ort Einfluss zu nehmen. Daher bitten wir Sie, sich bei bestehendem Impfwunsch direkt mit den in diesem Rundschreiben zur Verfügung gestellten Informationen und Stellungnahmen an die zuständigen Stellen (Ministerium, KV, Impfzentrum) in Ihrer Region zu wenden. Bitte kontaktieren Sie auch Ihre/Ihren jeweilige/n Landesvorsitzende/n. Vielerorts gibt es von deren Seite bereits laufende Initiativen bzw. Handlungsempfehlungen. Die Liste der Landesvorsitzenden finden Sie auf der Webseite des Berufsverbandes unter www.hno-aerzte.de.

Corona-Infizierte HNO-Ärzte zur Teilnahme an Online-Umfrage aufgerufen

Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte bitten HNO-Ärztinnen und -Ärzte, die positiv auf eine Covid-Infektion getestet wurden, sich nach Genesung an der Follow-up-Umfrage unter Leitung von PD Dr. Michael Herzog von der Universität Cottbus zu beteiligen. Die Umfrage kann über diesen Link aufgerufen werden. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und anonym. Nachdem die Umfrage zunächst bis Ende Januar 2021 vorgesehen war, bleibt sie nun für einen längeren Zeitraum geöffnet. Ziel der Umfrage ist es, Daten zum Verlauf der Corona-Pandemie unter HNO-Ärzten zu erhalten, so zum Beispiel zu Infektionszahlen, Übertragungswegen und Krankheitsverläufen. Anhand der Dokumentation kann darüber hinaus auf die besondere berufliche Situation und Gefährdung der Fachgruppe aufmerksam gemacht werden. In einer ersten Befragung im Frühjahr 2020 konnte so unter anderem deutlich gemacht werden, dass HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Deutschland im Vergleich zu Normalbevölkerung ein annähernd 3,7-fach erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus haben und daher besonders vor Infektion geschützt werden müssten, so die Autoren der im September 2020 erschienenen Studie. Die Ergebnisse sind in den European Archives of Oto-Rhino-Laryngology publiziert und frei im Internet abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Thomas Hahn

Geschäftsführer


(030) 28 09 71 38

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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.