Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 1,0fachen Satz
Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Darüber hinaus gelten auch die Abrechnungsempfehlungen zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen sowie zu telemedizinischen Leistungen bis Ende Juni fort.
Weitere Informationen und nähere Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen sind unter www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/ abrufbar.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Freundliche Grüße
Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.