Ausgabe 07/2021 ·

Ampelkoalition: Das kommt auf die Ärzte zu

Karl Lauterbach
Karl Lauterbach ist neuer Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich eine „moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ als Ziel gesetzt und möchte Lehren aus der Pandemie ziehen, „die uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt hat“. Ein radikaler Umbau des Gesundheitswesens ist aber nicht in Sicht.

Im Koalitionsvertrag wird ein besonderes Augenmerk auf die Pflege gerichtet. „Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte“, heißt es darin. Dafür will der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Hinzu kommt die Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro.

Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung

Die sektorenübergreifende Versorgung soll durch eine sektorengleiche Vergütung für geeignete Leistungen vorangetrieben werden. Um die Ambulantisierung „bislang unnötig“ stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzt die Ampelkoalition auf sogenannte Hybrid-DRG. Dieses Vergütungsmodell sieht vor, dass die Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG) und der Vergütungskatalog im ambulanten Bereich (EBM) in einer Mischkalkulation aufgehen. 

Auch in der Notfallversorgung wird auf eine engere Zusammenarbeit der Sektoren gesetzt. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Krankenhäusern in integrierten Notfallzentren enger kooperieren. „Wir räumen den KVen die Option ein, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen“, so die Koalitionäre.

Finanzierung der Weiterbildung

Ferner wird die Krankenhausvergütung reformiert. In diesem Rahmen werden Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die auch wirklich weiterbilden.

Zudem soll gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sichergestellt werden. Dazu soll die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben werden. Darüber hinaus sollen bürokratische Hürden bei der Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen abgebaut werden. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.

Lauterbach wird Gesundheitsminister

Mit der Benennung des Bundesgesundheitsministers hat sich Olaf Scholz lange Zeit gelassen. Mit Karl Lauterbach (SPD) zieht ein nicht unumstrittener Politiker ins Ministerium ein. Vielen in der eigenen Partei gilt er als zu eigensinnig und parteiintern zu wenig vernetzt. Auch seine enorme Medienpräsenz seit Beginn der Corona-Pandemie hat nicht allen gefallen. Einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey zufolge haben sich aber 59 Prozent der Deutschen Lauterbach als Gesundheitsminister gewünscht.

Der 58-jährige Arzt, Gesundheitsökonom und Epidemiologe aus Düren ist auf jeden Fall ein Fachmann – insbesondere im Hinblick auf die Pandemie. So kam nach Bekanntgabe der Personalie auch viel positive Resonanz aus der Ärzteschaft. Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt nannte Lauterbach einen „ausgewiesenen Kenner des deutschen Gesundheitswesens“. Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte: „Mit Herrn Lauterbach steht künftig ein versierter Kenner des komplexen Gesundheitswesens an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums. Das ist vor dem Hintergrund der vielen Herausforderungen sinnvoll.“ Und Dr. Dirk Heinrich, Präsident des HNO-Berufsverbandes und Vorsitzender des Virchowbundes, sagte, dass die Berufung von Karl Lauterbach zum neuen Gesundheitsminister die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie sei.  

Der Koalitionsvertrag steht hier zum Download bereit.

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