Ausgabe 02/2017 ·

Auf der Zielgeraden: In einem Jahr soll die Weiterbildungsreform stehen

Dr. Bartmann am Rednerpult
Lässig trotz Zeitdrucks – BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Franz Bartmann stellt den Stand Weiterbildungsreform beim Ärztetag in Freiburg vor Gebhardt

Bis 2018 soll es eine neue Weiterbildungsordnung geben. Darauf verständigte sich der Deutsche Ärztetag nach intensiver Debatte Ende Mai in Freiburg. Kern der Reform ist, dass Facharzt-Kandidaten künftig statt abgeleisteten Zeiten ihre tatsächlichen Fähigkeiten im jeweiligen Fachgebiet nachweisen müssen. Neu eigeführt wird außerdem ein elektronisches Logbuch. In ihm soll der Weiterbildungsfortschritt digital dokumentiert werden.

Sieben Jahre dauert die Reform der Musterweiterbildungsordnung nun schon an. Mit den Beschlüssen des Freiburger Ärztetags biegt das Mammutprojekt auf die Zielgerade ein. Für den Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Franz Bartmann, muss der Abschluss 2018 erfolgen. Dann nämlich scheidet der schleswig-holsteinische Kammerpräsident aus der Selbstverwaltung aus. „Es ist mein festes Ziel, das durchzupauken“, sagte Bartmann in Freiburg. Er habe in der Vergangenheit selten halbe Sachen hinterlassen. Ob das Vorhaben gelinge, hänge jedoch nicht von ihm ab, sondern setze voraus, dass der weitere Abstimmungsprozess reibungslos verlaufe, mahnte Bartmann.

Dass es bei der Reform viele Interessen unter einen Hut zu bringen gibt, schilderte Bartmann den Delegierten in seinem Sachstandsbericht. Im Vorfeld des Ärztetags habe er viel Besuch bekommen. „Da haben sich bei mir die Fachgesellschaften die Klinke in die Hand gegeben. Allerdings sind sie alle mit ganz unterschiedlichen Zielen unterwegs.“ Auch seien interne Konflikte der Landesärztekammern in die Weiterbildungsgremien getragen worden. Somit könne er ausschließen, dass irgendeine Frage nicht diskutiert worden sei, bilanzierte Bartmann.

In Zukunft entscheidet Weiterbilder

Die Delegierten folgten seinem Appell und gaben den Weg für die Reform frei. Das Grundprinzip, nicht mehr zu fragen, wie oft Inhalte erbracht wurden, sondern ob sie beherrscht werden, wurde nicht in Frage gestellt. In Zukunft entscheidet damit der Weiterbilder und nicht die Ärztekammer über die Kompetenz der Assistenten. Um sich nicht zu sehr von der Gunst der Weiterbilder abhängig zu machen, brauche es ein elektronisches Logbuch, erklärte Bartmann. In ihm könne man seinen Kompetenzzuwachs elektronisch festhalten und bei den Jahresgesprächen und der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung nachweisen.

Mit dem elektronischen Logbuch soll künftig auch der Wechsel zwischen Weiterbildungsstätten in verschiedenen Bundesländern und damit zwischen verschiedenen Landesärztekammern erleichtert werden. Was längst zur lebensweltlichen Normalität vieler Assistenten gehört, funktioniert in der Praxis bei Weitem nicht reibungslos. Mit dem eLogbuch soll dieser Missstand behoben werden.

Bundeseinheitliches eLogbuch kommt

Denkbar sei eine Desktop- sowie eine App-Version, schilderte Bartmann. Auf jeden Fall werde eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt. Damit solle nicht nur ein unkomplizierter Wechsel der Ärztekammer möglich, sondern auch die Evaluation der Weiterbildung verbessert werden. Wie es mit dem eLogbuch weitergeht, will die Bundesärztekammer mit den Landeskammern beraten. Erste Vorschläge liegen bereits vor, so Bartmann. Nach einiger Diskussion gaben die Delegierten auch hierzu ihren Segen. Anträge, die das Projekt verzögert hätten, wurden an den Vorstand überwiesen und sind damit de facto vom Tisch.

Unverändert bleibt ebenfalls, dass mit Ausnahme der Allgemeinmedizin nicht vorgeschrieben wird, wo die Weiterbildung abzuleisten ist. Die Weiterbildungsordnung sieht lediglich eine Gesamtdauer von 60 Monaten sowie die Möglichkeit, davon zwölf Monate in anderen Gebieten abzuleisten, vor. Dass Assistenten ihre Weiterbildung ausschließlich in der Praxis oder in der Klinik machen, davor muss dennoch niemand Angst haben. Die Kammern haben hier das letzte Wort.

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