Unter www.hno-aerzte.de/junge-hno/ueberblick/ sind ambulante und stationäre Weiterbildungsstätten für das Fach der HNO-Heilkunde aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält neben dem Namen des Weiterbilders und den Kontaktdaten der Weiterbildungsstätte weitere Angaben zu kooperierenden Weiterbildungsbefugten, zur Art der Weiterbildung und zum zeitlichen Umfang der Befugnis.
Service für junge Ärzte
Jungen Medizinerinnen und Medizinern ermöglicht die Zusammenstellung, sich niedrigschwellig über die Weiterbildungsmöglichkeiten des HNO-Fachgebiets zu informieren. Die Handhabung ist einfach und übersichtlich und nach Bundesländern unterteilt. Der kostenfreie Service soll in den kommenden Monaten um weitere Angebote für die jungen Ärzte erweitert werden.
Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan
Die Weiterbildungsinhalte werden bei der Beantragung der Befugnis von der Ärztekammer abgefragt. Laut Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) muss dem Antrag ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt, in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen, für die die Befugnis beantragt wird, beigefügt werden. „Dabei kann auf einen von der Ärztekammer fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan Bezug genommen werden. Der zur Weiterbildung befugte Arzt muss das gegliederte Programm den unter seiner Verantwortung Weiterzubildenden aushändigen“, heißt es in der MWBO. Der fachliche empfohlene Weiterbildungsplan (FEWP) wird ebenfalls in der MWBO näher beschrieben: „In einem von der Ärztekammer fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan können die in der Weiterbildungsordnung umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden; dieser kann einen Rahmen für die didaktisch-strukturierte Vermittlung der Weiterbildungsinhalte geben.“ Dies bedeutet, dass der Plan von den einzelnen Landesärztekammern angepasst und ergänzt werden kann.
Der FEWP für die HNO-Heilkunde wurde im vergangenen Jahr zwischen der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie und dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte vereinbart und kürzlich von den Gremien der Bundesärztekammer konsentiert.
Übrigens: HNO-Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten können beitragsfrei Mitglied im HNO-Berufsverband werden. Als Mitglied profitieren sie nicht nur von ermäßigten Teilnehmergebühren des jährlichen HNO-Kongresses in Mannheim. Auch die Teilnahme an den HNO-Webinaren ist kostenfrei in der Mitgliedschaft enthalten.
Mehr Informationen unter: www.hno-aerzte.de/mitglied-werden