Für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft in Deutschland hat die Kommission im Dezember 2022 vorgeschlagen, Versorgungslevel sowie Leistungsgruppen inklusive Mindeststrukturvorgaben einzuführen, denen die einzelnen Krankenhäuser zugeordnet werden. Nur Häuser, die die Strukturvorgaben erfüllen, sollen als Ergänzung der DRG-Vergütung eine Vorhaltepauschale vom Bund bekommen. Auf Grundlage dieses Vorschlags diskutieren Bund und Länder momentan die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausreform. Bis zur politischen Sommerpause sollen Eckpunkte vorliegen.
Engpass an Weiterbildungsplätzen befürchtet
Viele Weiterbildungsassistenten sind schon jetzt mit den Rahmenbedingungen der Weiterbildung unzufrieden. Das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) fürchtet eine weitere Verschlechterung. „Wenn es durch die Reform zu einer Reduzierung von Krankenhausstandorten und zu einer Ausweitung der Ambulantisierung kommt, kann ein Engpass an Weiterbildungsplätzen die Folge sein“, so das Bündnis gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Gerade in der HNO-Heilkunde besteht schon jetzt die Gefahr, in einer rein stationären Weiterbildung gar nicht mehr alle wesentlichen Krankheitsbilder zu sehen, da ein Großteil der Versorgung im ambulanten Bereich stattfindet. Dieses Problem wird sich durch die Krankenhausreform womöglich auf andere Fächer ausweiten.
Weiterbildung im Verbund als Lösung?
Die Lösung könnte eine funktionierende Verbundweiterbildung sein, bei der die Assistenzärzte im Verbund von ambulantem und stationärem Sektor über die gesamte Dauer der Weiterbildung durch die verschiedenen Abschnitte geführt werden. Durch dieses Modell ist der gesamte Weiterbildungsablauf gesichert, die Krankheitsbilder werden ausreichend abgebildet und die Weiterzubildenden erhalten einen guten Überblick über die verschiedenen Akteure und Berufsoptionen in ihrem Fach. Aufgrund der geplanten Krankenhausreform und der neuen Weiterbildungsordnung ist anzunehmen, dass viele Kliniken zu Kooperationen und Verbünden gezwungen sein werden, um die Weiterbildungsbefugnis überhaupt zu erhalten.
Auf einer Fachveranstaltung zur Krankenhausreform erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, dass sich insbesondere die geplante neue, feingliedrigere Planungssystematik mit sogenannten Leistungsgruppen direkt auf die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte auswirken könne. „Mehr Spezialisierung und Aufgabenteilung kann auch die Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses verbessern – aber nur, wenn die Leistungsaufträge medizinisch sinnvoll zugeschnitten werden und ein starker Schwerpunkt auf die Kooperation von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen gelegt wird. Bleibt dies außer Acht, droht die Reform die ohnehin bestehenden Nachwuchsprobleme zu verschärfen“, sagte Reinhardt.
Ambulante Versorgung mitdenken
Die Bundesärztekammer hat außerdem unterstrichen, dass eine Krankenhausreform, die die ambulante Versorgung außer Acht lässt, zu kurz greifen würde. „Die Regierungskommission hat in ihrer Stellungnahme anerkannt, dass eine nachhaltige Reform auch die Auswirkungen auf die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einbeziehen und auf eine stärkere Kooperation hinwirken muss.“ Die BÄK wolle ihre Expertise auch in diesem Bereich einbringen, betonte Reinhardt.
Der HNO-Berufsverband ruft seine Mitglieder schon seit Langem dazu auf, mehr Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich zu schaffen und eine Weiterbildungsbefugnis zu beantragen. Für die Zukunft des Fachgebiets ist es überlebenswichtig, dass es nicht nur genügend Weiterbildungsstellen an den Kliniken, sondern auch in den HNO-Praxen gibt, da der medizinisch-technische Fortschritt es möglich macht, einen erheblichen Teil an Erkrankungen ambulant zu behandeln.
Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich
Um Weiterbildungsassistenten anzustellen, weiterzubilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können, haben niedergelassene HNO-Ärzte die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Deren Kosten werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie den gesetzlichen und privaten Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen. Der Förderzuschuss beträgt 5.400 Euro brutto bei einer Vollzeitstelle.
Hier geht es zu den Empfehlungen der Regierungskommission für eine Krankenhausreform.