Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Demnach ist die Vergabe von Medizinstudienplätzen zum Teil verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Der Numerus Clausus ist nur bedingt mit dem Grundrecht auf freie Ausbildung vereinbar, so das Gericht. Mit dem Urteil legten die Richter eine Reihe von notwendigen Änderungen fest.
Gericht verlangt Änderungen bei Platzvergabe
Eignungsgespräche müssen an allen Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierter Form" stattfinden. Damit soll die Chancengleichheit sichergestellt werden. Die Zahl der Wartesemester muss begrenzt werden. Die Abiturnote darf nicht das einzige Kriterium sein. Die Vorauswahl von maximal sechs Universitäten darf nicht dazu führen, dass ein ansonsten erfolgreicher Bewerber leer ausgeht.
Laumann macht Druck
Dass die Länder nicht lange fackeln wollen, beweisen die jüngsten Äußerungen von Karl Josef Laumann. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister kündigte bei einer Rede vor der Vertreterversammlung der Landesärztekammer an, Studienplätze für angehende Landärzte selbst vergeben zu wollen. NRW bilde zu wenige Ärzte, insbesondere zu wenige Allgemeinmedizner, aus, so Laumann. Noch im laufenden Jahr werde eine zentrale Stelle bei der Landesregierung eingerichtet, die zehn Prozent der Medizinstudienplätze vergeben soll. Die Neuregelung soll bereits für das Wintersemester 2018/2019 greifen.
43.000 Bewerber auf 9.200 Plätze
Unterdessen ist der Run auf die Fakultäten ungebrochen: Zum Wintersemester 2017/2018 standen knapp 9.200 Studienplätzen mehr als 43.000 Bewerber gegenüber. Die Chancen verschlechtern sich von Jahr zu Jahr. 2005 gab es nur rund doppelt so viele Bewerber wie Studienplätze.
Autor: Thomas Hahn