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Übersicht zur Förderung in den Kassenärztlichen Vereinigungen

Wer eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten in der Praxis anstellen will, muss sich über die Finanzierung der Stelle Gedanken machen. Eine Übersicht zeigt Fördermöglichkeiten.

Da die Assistenzärztinnen und -ärzte keine eigene Kassenzulassung haben und eine Fallzahlerhöhung der Praxis nicht zulässig ist, wird die ambulante Weiterbildung seit 2016 gemäß § 75a SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen finanziell gefördert. Neben der Allgemeinmedizin können grundversorgende Fachärztinnen und -ärzte, unter anderem aus der Augenheilkunde, Gynäkologie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, gefördert werden. Wir haben bei den Kassenärztlichen Vereinigungen nachgefragt, was für die Beantragung der Förderung beachtet werden muss.

Die Zusammenstellung der Antworten macht deutlich, dass es zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bei der Förderung gibt. So gibt es zum Beispiel in den Stadt-KVen, wie Hamburg und Berlin, keine Förderung, weil nach Bedarfsplanung rechnerisch eine Überversorgung für die HNO-Heilkunde vorliegt. In anderen KVen werden hingegen sogar Zuschüsse über die bundeseinheitliche Fördersumme von 5.000 Euro monatlich hinaus gewährt. Wieder andere KVen schütten ihren Anteil an der Fördersumme unabhängig von der Förderung durch die Krankenkassen aus. Nähere Informationen sind grundsätzlich bei den zuständigen KVen erhältlich.

Ungleicher Wettbewerb zwischen Kliniken und Praxen

Anders als in den Kliniken, wo das Gehalt der Weiterbildungsassistenten in den Fallpauschalen eingepreist ist, können niedergelassene Ärzte ihr Honorarvolumen nicht derart ausweiten, dass sich die Stelle refinanziert. Seit Jahren wird deshalb über bessere Formen der Finanzierung der ambulanten Stellen diskutiert – bislang jedoch ergebnislos.

Daten aus KV-Befragung

Für die Übersicht zur Förderung der ambulanten HNO-Weiterbildung wurden im Mai 2021 alle KVen angeschrieben. Die Angaben beruhen auf den eingegangenen Antworten und sind ohne Gewähr. Die KVen Brandenburg und Westfalen-Lippe haben die Anfrage bis Redaktionsschluss nicht beantwortet. Hier wurden Angaben in eigener Recherche ergänzt.

Alphabetische Übersicht

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

Für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Baden-Württemberg stehen rund 266 Stellen zur Verfügung. Die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Die Dauer der Förderung beträgt mindestens zwölf zusammenhängende Monate und maximal die nach geltender Weiterbildungsordnung mögliche ambulante Weiterbildungszeit. Neben der Weiterbildungsbefugnis muss die Praxis überwiegend konservativ ausgerichtet sein. Eine Belegabteilung wird nicht verlangt. Die Voraussetzung wird anhand der Abrechnungsdaten geprüft. Der Antrag zur Förderung der Weiterbildung sowie der Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterzubildenden ist rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung zu stellen.

Antragsformulare zur Genehmigung der Beschäftigung sind online abrufbar. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung stehen in Bayern insgesamt 315,62 Stellen zur Verfügung. Auch HNO-Ärzte können einen Antrag stellen. Die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Aktuell werden zwischen 16 und 18 HNO-Weiterbildungsassistenten gefördert. Die Antragstellung ist nur während der veröffentlichten Ausschreibungszeiträume möglich. Das nächste Verfahren startet am 1. Juli und endet am 31. August 2021. Ein Weiterbildungsverhältnis ist grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn es sich über mindestens zwölf zusammenhängende Monate erstreckt. Die antragstellende Praxis muss ferner entsprechend der Bundesvorgaben „überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig“ sein, was durch die KVB anhand der Abrechnungsdaten geprüft wird.

Informationen zur Anstellung eines Weiterbildungsassistenten finden sich auf einem Merkblatt der KVB. Interessierte Praxen erhalten außerdem Informationen und Hilfsangebote über die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF).

Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin)

Für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung stehen in Berlin insgesamt 88,24 Stellen zur Verfügung. Eine Förderung von Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde erfolgt derzeit nicht. Laut Bedarfsplanung liegt der Versorgungsgrad der HNO-Fachgruppe bei 114,2 Prozent. Es werden nur grundversorgende Fachgruppen gefördert, deren Versorgungsgrad im Zulassungsbezirk Berlin nicht 110 Prozent überschreitet. Die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) (Angaben aus eigener Recherche)

In Brandenburg zählt die HNO-Heilkunde zu den förderfähigen Facharztgruppen. Dabei entfallen ca. 60 Stellen auf da Bundesland. Diese werden seit dem 01.07.2020 mit monatlich 5.000 Euro gefördert. Aufgrund der Begrenztheit der förderfähigen Stellen erfolgt eine Quotierung der vorhandenen Förderkontingente, wobei auf das HNO-Fachgebiet 5,8 Vollzeitstellen entfallen. Für 2021 gibt die KVBB an, dass bislang keine Weiterbildungsassistenten in der HNO-Heilkunde gefördert worden sind. Für die Förderung gilt eine Antragsfrist vom 01.01. bis zum 31.07. des Jahres für das Folgejahr. Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Vorstand der KVBB und kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde. Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden. Die Förderung in ein und derselben Praxis erfolgt maximal für einen Zeitraum entsprechend der Dauer der durch die Landesärztekammer Brandenburg ausgestellten Weiterbildungsbefugnis für den Vertragsarzt.

Nähere Informationen finden Sie online. Ansprechpersonen sind Frau Christiane Völkel, Tel.: 0331/2309-326, Frau Elisabeth Lesche, Tel.: 0331/2309-267.

Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB)   

In Bremen liegt die Höhe der Förderung bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Aktuell findet keine Förderung einer Weiterbildung im Fachgebiet HNO-Heilkunde statt. (Anmerkung der Redaktion: Zu den Gründen wurden keine näheren Angaben gemacht. Laut Bedarfsplanung liegt der Versorgungsgrad der HNO-Fachgruppe in Bremen-Stadt bei 118,5 und in Bremerhaven bei 124,0 Prozent.) Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind das Vorliegen einer Weiterbildungsbefugnis sowie die Anerkennung als Weiterbildungsstätte. Da im Bezirk der KV Bremen aktuell nicht alle gesetzlich vorgesehenen fachärztlichen Weiterbildungsstellen ausgeschöpft sind, ist die Förderung nicht von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen abhängig.

Ansprechpersonen in der KV: Frau Krassimira Marzog, k.marzog@  avoid-unrequested-mailskvhb.de, Tel.: 0421/3404-377 und Frau Maike Tebben, m.tebben@  avoid-unrequested-mailskvhb.de, Tel.: 0421/3404-321.

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)

Grundlage der Förderung der Weiterbildung im KV-Bereich Hamburg ist die Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung ab 01.05.2021, abrufbar unter: www.kvhh.net/de/praxis/recht-vertraege/rechtsquellen.html. Demnach wird in Hamburg lediglich die ambulante Weiterbildung in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin gefördert. Entsprechend des bundesweiten Verteilungsschlüssels entfallen auf Hamburg 44,42 Stellen. Die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Für Weiterbildungsassistenten gilt das verbindlich festgelegte Bruttogehalt in Höhe von 5.796,13 Euro.

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen)

Für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung stehen in Hessen insgesamt 151 Stellen zur Verfügung. Die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Die Förderung wird für maximal 24 Monate ambulante Weiterbildungszeit bezahlt. In unterversorgten Gebieten werden monatlich zusätzlich 500 Euro und in drohend unterversorgten Gebieten monatlich zusätzlich 250 Euro gewährt. Die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zählt zu den förderfähigen Fachgebieten. Die Weiterbilder müssen über eine aktuell gültige Befugnis der Landesärztekammer verfügen und alle notwendigen Antragsunterlagen vor Aufnahme der Tätigkeit des Weiterbildungsassistenten bei der KV Hessen einreichen. Außerdem müssen die in der Praxis abzuleistenden Weiterbildungszeiten im Rahmen der HNO-Facharztweiterbildung anerkennungsfähig sein. Dies ist auf Basis eines sogenannten Vorwegentscheids der Landesärztekammer Hessen nachzuweisen.

Umfangreiche Informationen zur ambulanten Weiterbildung sind online abrufbar. Das Team Förderung Weiterbildung der KV ist unter foerderung-fachaerzte@  avoid-unrequested-mailskvhessen.de sowie telefonisch unter 069/24741-7050 erreichbar.

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

Die KV Mecklenburg-Vorpommern fördert die Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde über die auf Bundesebene bestehende Regelung der fachärztlichen Weiterbildung. Die Fördersumme beträgt 5.000 Euro pro Monat. Über alle förderfähigen fachärztlichen Fachgebietsweiterbildungen stehen im Jahr 2021 insgesamt 38,67 Förderstellen in MV zur Verfügung. Seit 2018 konnten insgesamt vier HNO-ärztliche Weiterbildungsstellen durch die KVMV finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich können alle Weiterbilder eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen, sofern Voraussetzungen für eine Anstellungsgenehmigung vorliegen. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Weiterbilder über eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis verfügt. Die Anstellungsgenehmigung darf grundsätzlich nur in die Zukunft gerichtet und nicht rückwirkend erteilt werden. Vertragsärzte der unmittelbaren Patientenversorgung, so auch HNO-Ärzte, die eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, um sich an der ambulanten Weiterbildung zu beteiligen, erhalten von der KVMV für den damit einhergehenden administrativen und organisatorischen Aufwand auf Antrag eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro. Interessierte HNO-Ärzte, die sich als Weiterbilder engagieren möchten, können sich an das Referat Weiterbildung der KVMV wenden.

Dieses steht unter der Rufnummer 0385/7431-365, -168, -167, -165 oder per E-Mail unter weiterbildung@  avoid-unrequested-mailskvmv.de zur Verfügung.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)

Seitens der KV Niedersachsen zählt die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu den förderfähigen Fachgebieten in der ambulanten Weiterbildung. Im Jahr 2020 wurden fünf angehende Fachärzte/-innen für HNO-Heilkunde gefördert. Allerdings beteiligen sich in Niedersachsen die Krankenkassen nicht an der Förderung der HNO-Heilkunde. Daher ist die Förderung aktuell auf den KV-Anteil in Höhe von 2.500 Euro monatlich in den anrechenbaren ambulanten Abschnitten innerhalb der Mindestweiterbildungszeit begrenzt. Die weiterbildende Praxis muss über eine Weiterbildungsermächtigung in einem auf die jeweilige Weiterbildung anrechenbarem Fachgebiet verfügen. Weitere Voraussetzungen muss die Praxis nicht erfüllen. Die durch den Weiterbildungsassistenten erbrachten Leistungen können über die LANR des Weiterbilders abgerechnet werden. Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten darf allerdings nicht zur Ausweitung oder Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfanges dienen.

Als Ansprechpartner steht Herr von Engelhardt zur Verfügung, Telefon: 0511 380-3335, E-Mail: thilo.engelhardt@  avoid-unrequested-mailskvn.de.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)

Die ambulante HNO-Weiterbildung wird durch die KV Nordrhein gefördert. Die Förderung beläuft sich auf 5.000 Euro monatlich bei einer Vollzeittätigkeit. Die maximale Förderdauer beläuft sich auf 24 Monate Vollzeittätigkeit. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend berücksichtigt. Für die Förderung der Weiterbildung im Bereich Hals-Nasen-Ohrenheilkunde stehen aktuell jährlich 18,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Weiterbildung setzt die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis durch die Ärztekammer voraus, die den Zeitraum, in dem die Weiterbildung erfolgen soll, umfassen muss. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers ist erforderlich, dass die weiterbildende Vertragsarztpraxis überwiegend konservativ tätig ist. Die Antragstellung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Rückwirkende Genehmigungen sind ausgeschlossen. Unter www.kvboerse.de können Weiterbildungspraxen eine kostenlose Anzeige über eine Weiterbildungsstelle veröffentlichen und Suchanzeigen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung finden. Anfragen zum Thema Weiterbildung können an antraege.weiterbildungsassistenten@kvno.de  gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung finden sich unter dem Stichwort „Weiterbildungsphase“.

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)

Die Höhe der Förderung liegt in Rheinland-Pfalz bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Insgesamt stehen für die fachärztliche Weiterbildung im Jahr 2021 98,45 Stellen zur Verfügung. In diesem Rahmen gibt es keine gesonderten Kontingente für die einzelnen Fachgruppen. Es können beliebig viele Weiterbildungen im HNO-Bereich stattfinden, so lange es die insgesamt verfügbaren Förderstellen zulassen. Befugte Weiterbilder, die auch über eine Befugnis für ihre belegärztliche Tätigkeit verfügen, können ebenfalls eine Förderung für diesen Teil der Weiterbildung erhalten. Die Förderung beläuft sich hier auf bis zu 2.500 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung mit finanzieller Förderung gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind online abrufbar. Die Praxis muss überwiegend konservativ und nicht spezialisiert ausgerichtet sein. Die Weiterbildung muss mindestens zwölf zusammenhängende Monate betragen. Nähere Informationen zur Weiterbildung finden sich auf der Website der KV RLP.

Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KV Saarland)

Im Saarland liegt die Höhe der Förderung liegt bei monatlich 5.000 Euro für einen Arzt in Weiterbildung (Vollzeitstelle). Die Facharztgruppe der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde gehört seit Einführung der Weiterbildungsförderung zu den förderfähigen fachärztlichen Fachgruppen. Im sechsten Förderjahr beginnend ab 1. Oktober 2021 sind von insgesamt 24 Förderstellen zwei Stellen für die HNO-Heilkunde vorgesehen. Schöpft eine der insgesamt acht Facharztgruppen das Kontingent nicht aus, kann dies auf eine oder mehrere der anderen Gruppen übertragen werden. Aktuell sind keine der HNO-Förderstellen besetzt, so dass gute Chancen auf eine Förderung bestehen. Voraussetzung für die finanzielle Förderung sind: Die Praxis ist im Besitz einer gültigen Weiterbildungsbefugnis. Der zu fördernde Weiterbildungsabschnitt ist im Rahmen der gültigen Weiterbildungsordnung anrechnungsfähig.

Die Arztpraxis ist überwiegend konservativ tätig. Weiterführende Informationen sind unter Telefon: 0681 99 83 70, E-Mail: sicherstellung@  avoid-unrequested-mailskvsaarland.de erhältlich.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)

In Sachsen zählt die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu den förderfähigen, grundversorgenden Fachgebieten. Die Höhe des Förderbetrags liegt bei monatlich 5.000 Euro. Zusätzlich sind in Sachsen auch Weiterbildungsassistenten in einer HNO-Vertragsarztpraxis mit einem anderen Weiterbildungsziel als HNO-Heilkunde förderfähig. Dies kann zum Beispiel ein Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin sein, der einen Weiterbildungsabschnitt in einer HNO-Praxis ableistet. Die nach bundesweitem Bevölkerungsschlüssel ausgewiesenen 100 Förderstellen in Sachsen sind im laufenden Jahr vollständig ausgeschöpft, wobei den einzelnen Fachgebieten keine bestimmte Anzahl von Förderstellen zugewiesen wird. Die Vergabe erfolgt nach Datum der Antragstellung. Nach Ausschöpfung der 100 Stellen besteht die Möglichkeit, eine Förderung der KV in Höhe von 2.500 Euro monatlich zu beantragen. Für die Beantragung muss die Weiterbildungsbefugnis sowie die Anerkennung der Weiterbildungsstätte seitens der Landesärztekammer Sachsen gegeben sein. Die KV ist für die Genehmigung zur Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung zuständig.

Nähere Informationen zur Förderung, die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden sich online. Die Kontaktdaten der zuständigen Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen sind: sicherstellung.chemnitz@  avoid-unrequested-mailskvsachsen.de, sicherstellung.dresden@  avoid-unrequested-mailskvsachsen.de, sicherstellung.leipzig@  avoid-unrequested-mailskvsachsen.de.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)

Die KV Sachsen-Anhalt fördert die ambulante Weiterbildung gemäß der bundesweit geltenden Vereinbarung für insgesamt zwölf Fachgruppen, darunter auch die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Auf die förderfähigen Fachgebiete entfallen insgesamt 53 Förderstellen. Davon sind bis zu vier Stellen für die HNO-Heilkunde vorgesehen. Je nach Nachfrage aus den jeweiligen Fachgruppen ist eine Erhöhung oder Reduzierung der Stellenzahl möglich. Für das laufende Jahr 2021 wurden alle Förderstellen ausgeschöpft. Demnach können erst ab 01.01.2022 wieder Förderanträge bewilligt werden. Die Fördersumme liegt bei 5.000 Euro monatlich, die dem Weiterzubildenden in voller Höhe auszuzahlen ist. Darüber hinaus zahlt die KVSA den Weiterbildungsbefugten einen Zuschlag von bis zu 1.000 Euro monatlich, der für die Deckung der Arbeitgeberbeträge genutzt werden kann. Der Antrag kann frühestens sechs Monate und spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der Antragsteller über die Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer verfügt. Im Zuge der Befugniserteilung werden von der Kammer u.a. auch die räumlichen Gegebenheiten in der Praxis geprüft, so z.B. ein separates Sprechzimmer für den Arzt in Weiterbildung.

Sämtliche Informationen zum Thema Weiterbildung finden sich online.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

In Schleswig-Holstein wird Weiterbildung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde neben anderen grundversorgenden Fachgruppen mit 5.000 Euro monatlich gefördert. Insgesamt stehen 35 Vollzeitstellen über alle förderungswürdigen Fachgruppen hinweg zur Förderung zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung sind die Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer, das ausgeglichene Verhältnis von einem Weiterbilder in Vollzeit zu einem Assistenzarzt in Vollzeit und die rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

Unterstützung bei der Weiterbildung findet sich unter anderem beim Institut für ärztliche Qualitätssicherung. Ansprechpartnerinnen zur KV-Förderung sind Frau Janine Priegnitz, Tel. 04551/883384, janine.priegnitz@  avoid-unrequested-mailskvsh.de, und Frau Brigitte Teufert, Tel. 04551/883385, brigitte.teufert@  avoid-unrequested-mailskvsh.de.

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV Thüringen)

Liegen die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung vor, wird die fachärztliche HNO-Weiterbildung in Thüringen mit 5.000 Euro monatlich bei ganztägiger Beschäftigung gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach dem in der Weiterbildungsermächtigung ausgewiesenen Zeitraum und beträgt grundsätzlich mindestens zwölf zusammenhängende Monate. Insgesamt entfallen 51,30 Förderstellen auf die KV Thüringen. Aktuell werden fünf Ärzte, die sich in Weiterbildung zum HNO-Facharzt befinden, von der KV gefördert. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Ausschöpfung des gesamten Förderkontingents in Thüringen. Für die Förderung ist die Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten notwendig. Ausschlaggebend sind hier die Weiterbildungsordnung und die Anrechnungsfähigkeit der Weiterbildungsabschnitte. Eine Bestätigung der Landesärztekammer über die Anrechnungsfähigkeit ist vorzulegen.

Ansprechpartnerin für Fragen zur KV-Förderung in Thüringen ist Frau Kurtze, Tel. 03643/559737.

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) (Angaben aus eigener Recherche)

In Westfalen-Lippe können ambulante Weiterbildungsstellen in der HNO-Heilkunde finanziell gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt in der HNO-Heilkunde als grundversorgendes Fach maximal 24 Monate. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung kann die Förderung entsprechend verlängert werden.

Weitere Informationen finden sich online.

Ansprechpersonen

Thomas Hahn

Leiter der Bundesgeschäftsstelle


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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.