Pressemitteilung ·

GKV-Finanzkommission gefährdet ambulante Versorgung – HNO-Ärzteschaft warnt vor dem Ende der offenen Sprechstunden

Die Vorschläge der GKV-Finanzkommission zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stoßen auch BVHNO auf deutliche Kritik. Foto: de Racle Fotodesign104369071/Adobe-Stock

Neumünster, 1. April 2026 – Die Vorschläge der GKV-Finanzkommission zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stoßen auch beim Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. (BVHNO) auf deutliche Kritik. Angesichts einer prognostizierten Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf mehr als 40 Milliarden Euro anwachsen soll, sieht der Verband die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen als einseitige Belastung der ambulanten fachärztlichen Versorgung.

Besonders kritisch bewertet der Berufsverband die Streichung der Vergütungsregelungen für Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), den Wegfall von Förderpauschalen für die fachärztliche Grundversorgung sowie die Rücknahme von Hygienezuschlägen. Diese Maßnahmen treffen nach Einschätzung des Verbandes gezielt grundversorgende Fachärzte, zu denen u. a. die HNO-Ärzte gehören. Damit würden gezielt Strukturen zerstört, die eine schnelle und flexible Versorgung von Patienten ermöglichen.

„Hier wird nicht im System gespart, sondern an der Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt Prof. Dr. Jan Löhler, Präsident des BVHNO. „Bereits jetzt werden die fachärztlichen Leistungen von HNO-Ärzten im Bundesdurchschnitt nur zu etwa 75 % vergütet. Dadurch leisten Fachärztinnen und Fachärzte bereits seit Jahrzehnten einen erheblichen Sparbeitrag im System.“

Denn das Fachgebiet der HNO-Heilkunde gehört zu den letzten Bereichen der ambulanten medizinischen Versorgung, die weiterhin vollständig budgetiert sind, mit entsprechenden wirtschaftlichen Einschränkungen für die Praxen. „Wenn man jetzt unseren Praxen weiter massiv Geld entzieht, bereitet man konsequent den Boden für eine echte Zweiklassenmedizin“, so Löhler weiter. „Eine zeitnahe Patientenversorgung außerhalb der verschärften Budgetgrenzen wird dann nur noch in der Privatsprechstunde stattfinden können.“

Konkrete Folgen für Patienten

Der Verband warnt vor spürbaren Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten. Dazu zählen insbesondere längere Wartezeiten auf Facharzttermine, weniger kurzfristige Behandlungsmöglichkeiten sowie eine zunehmende Belastung der Notaufnahmen.

Damit weist der Berufsverband auf einen grundlegenden Widerspruch in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion hin: Einerseits werden schnellere Termine und eine bessere Verfügbarkeit fachärztlicher Versorgung gefordert, andererseits sollen genau die finanziellen Grundlagen dafür entzogen werden.

Für den Fall einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kündigt der Berufsverband klare Konsequenzen an: Die aktuell geltenden erweiterten Versorgungsstrukturen wären unter diesen Bedingungen nicht aufrechtzuerhalten.

„Wir werden die Mindestsprechstundenzeit wieder auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, sollten die oben genannten Sparmaßnahmen für niedergelassene HNO-Ärzte so umgesetzt werden. Dieser Schritt wäre keine freiwillige Entscheidung, sondern eine wirtschaftlich zwingende Folge der neuen politischen Rahmenbedingungen“, so Löhler weiter. „Es ist wichtig, dass sich die politischen Entscheidungsträger dieses konsequent vor Augen führen.

Pressesprecher

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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.