Pressemitteilung ·

Kabinettsbeschluss zur GKV-Finanzreform: „Schlechter Tag für Patienten und Praxen“

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) kritisiert das von der Bundesregierung verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). @AI-Universe / Adobe Stock

Neumünster, 29. April 2026 – Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) kritisiert das heute von der Bundesregierung verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). „Die ersatzlose Streichung der Anreize für eine schnelle Terminvergabe ist eine schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten“, erklärt BVHNO-Präsident Prof. Dr. Jan Löhler. Er rechne ab dem kommenden Jahr mit spürbar steigenden Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Außerdem breche die Politik ihr Versprechen an die Vertragsärzteschaft: „Im Vertrauen auf das TSVG haben die Praxen seit 2019 in zusätzliche Behandlungskapazitäten für Kassenpatienten investiert. Sollte die Regelung ersatzlos gestrichen werden, werden wir gezwungen sein, betriebswirtschaftlich zu reagieren“, unterstreicht der HNO-Verbandspräsident.

Angesichts des Milliardendefizits in der Gesetzlichen Krankenversicherung seien Sparmaßnahmen grundsätzlich unausweichlich und auch nachvollziehbar, betont Löhler. Die Ärzteschaft habe dazu Vorschläge unterbreitet, die eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf alle Schultern vorsehe. „Statt einer ‚gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten‘ soll die Sanierung der maroden GKV-Finanzen nun jedoch hauptsächlich zu Lasten der Versicherten und der Leistungserbringer erfolgen. Mehr noch: Während einzelne Versorgungsbereiche kaum betroffen sind, werden die grundversorgenden Fachgruppen, wie Dermatologen, Gynäkologen und HNO-Ärzte – also die ‚Praxen um die Ecke‘ – mit jährlich 1,3 Milliarden Euro belastet.“ Zusätzlich zur Streichung dieser Mittel leisteten die Facharztpraxen bereits heute einen jährlichen Sparbeitrag von 2,3 Milliarden durch die Budgetierung ihrer Vergütung.

Kürzungspläne sind gesundheitspolitischer Irrsinn

Die ambulante HNO-ärztliche Versorgung sei aktuell mit wenigen Ausnahmen flächendeckend und niedrigschwellig erreichbar: „Acht von zehn HNO-Patienten werden ohne Termin behandelt. Diejenigen Patienten, die einen Termin über die Terminservicestellen vereinbaren, warten durchschnittlich nur drei Tage. Gleichzeitig ist der Bedarf an HNO-ärztlichen Behandlungen in den letzten Jahren um mehr als zwölf Prozent gestiegen.“ Angesichts dieser Leistungsstatistik seien die Kürzungspläne der Regierung gesundheitspolitischer Irrsinn, stellt Jan Löhler fest.

Das Sparpaket der Bundesregierung bereite den HNO-Ärztinnen und -Ärzten große Sorgen, so Löhler weiter. „Das HNO-Fachgebiet hat außer den viel zu schlecht bewerteten Operationen keine extrabudgetären Leistungen. Außerdem erbringen wir viele technische Leistungen, wie Hörtests oder Schwindeldiagnostik, die durch gut ausgebildete Medizinische Fachangestellte erfolgen müssen. Hinzukommt, dass die Kosten für Personal, Energie und Mieten seit Einführung des TSVG im Jahr 2019 enorm gestiegen sind. Ohne die Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes droht vielen Praxen eine gefährliche wirtschaftliche Schieflage.“

Offene Sprechstunde muss erhalten werden

Insbesondere die Kürzung bei der offenen Sprechstunde müsse in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden, so Löhler weiter: „Bundesweit werden rund 15 Millionen Patientinnen und Patienten in der offenen Sprechstunde versorgt – zu Gesamtkosten von rund 200 Millionen Euro. Diese Versorgung ist ohne Wartezeit möglich, weil die Leistungen in dem Bereich vollständig und extrabudgetär vergütet werden. Mit der Abschaffung der TSVG-Vergütung fällt auch diese Kapazität weg. Die betroffenen Patienten werden künftig Hausarztpraxen oder Notaufnahmen aufsuchen müssen. Da die Fallkosten dort deutlich höher liegen, entstehen für dieselbe Versorgungsleistung künftig Kosten von schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro – also rund eine Milliarde mehr als bisher“, rechnet Löhler vor.

Als Lösung für das Finanzierungsproblem der GKV müssten der Bund stärker in die Pflicht genommen und wirksame Präventionsmaßnahmen, wie die Besteuerung von Alkohol, Nikotin und Zucker, ergriffen werden: „Mit dem Eiertanz um die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und die gleichzeitige Absenkung des Bundeszuschusses spart die Krankenversicherung am Ende kein Geld, sondern muss womöglich sogar draufzahlen. Wenn die Regierung einerseits bei den Fachärzten und ihren Teams über eine Milliarde kürzen will und sich der Bund gleichzeitig einen schlanken Fuß macht, ist das keine Gesundheitsreform, sondern einfach nur schlechte Politik.“

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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.