Bei der Tonschwellenaudiometrie wird das subjektive Hörvermögen eines Patienten in der Hörkabine in der HNO-Arztpraxis überprüft. Die Leistung zählt zu den meisterbrachten diagnostischen Verfahren beim HNO-Arzt. Hörtests werden durch Medizinische Fachangestellte (MFA) erstellt. Dabei ist die aktive Mitarbeit von MFA zu 100 Prozent notwendig. Der HNO-Arzt beurteilt das Ergebnis und kommt bei komplizierten Untersuchungen dazu. Im EBM wurde diese Zeit des Personaleinsatzes über die letzten zehn Jahre hinweg mit nur 20 Prozent berechnet. Diesen Fehler hatte der Berufsverband der HNO-Ärzte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits mehrfach angemahnt. Als Folge des Fehlers blieben die niedergelassenen HNO-Ärzte seit 2009 auf Personalkosten im dreistelligen Millionenbereich sitzen. Der augenscheinliche Berechnungsfehler sollte mit der EBM-Reform nun korrigiert werden. Die Krankenkassen stimmten in den Verhandlungen über den Punkt aber nur einer Anhebung auf 60 Prozent Personaleinsatzzeit zu. Demnach müssten 40 Prozent aller Audiogramme ohne MFA durchgeführt werden. „Dies ist schlichtweg nicht möglich“, kritisiert Heinrich. „Man kann nicht beliebige Zahlenspiele aufführen, wenn es um die tatsächlichen Abläufe in den Praxen geht.“ Dies sei offensichtlich unlogisch und daher nicht hinnehmbar.
Gleichzeitig werden im neuen EBM alle Personalzeiten als sogenannte technische Leistungen abgewertet. Dieser Ansatz sei ebenfalls praktisch nicht nachvollziehbar und mit einer Reihe von wirklichkeitsfremden Annahmen verbunden. Heinrich: „Es ist absolut inakzeptabel, eine Leistung, die wesentlich aus Personaleinsatz von Medizinischen Fachangestellten besteht, als technische Leistung abzuwerten.“ Die geringere Honorierung der Arzthelferinnen führe in Zeiten eines verschärften Fachkräftemangels zu weiteren gravierenden Problemen, so Heinrich weiter. „Wie stellen es sich die Krankenkassen vor, wie wir in Arztpraxen in Zukunft noch Personal bekommen sollen?“
An die Adresse der Krankenkassen richtet Heinrich daher einen deutlichen Appell: „Man kann sich nicht derart der Realität verweigern und so gravierende Rechenfehler nicht korrigieren, beziehungsweise auf halbem Weg der Problemlösung stehenbleiben.“ Dies sei für die künftige konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenkassen kontraproduktiv. Sollte der fehlerhafte Personalansatz bei den Audiogrammen nicht umgehend korrigiert werden, werde man weitere rechtlich Schritte prüfen, kündigt Heinrich an.