Entsprechend der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung
Anmeldung per Fax bis spätestens 12.04.2023 mittels Formular des Einladungsschreibens.
Ggf. müssen wir die Anzahl der Teilnehmer begrenzen.
14:30 – 19:30 Uhr
Entsprechend der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung
Anmeldung per Fax bis spätestens 12.04.2023 mittels Formular des Einladungsschreibens.
Ggf. müssen wir die Anzahl der Teilnehmer begrenzen.
Bezirksvorsitzender Michael Kaldewey
(04202) 76 89 22