Covid-19-Update ·

Aktuelle Informationen zur Corona-Impfung in Arztpraxen und zur Verlängerung des Schutzschirms

Seit vergangener Woche wird in den Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft. Da es bezüglich der Impfung regional unterschiedliche Regelungen und Vorgaben zu beachten gibt, wenden Sie sich bei Fragen bitte immer zuerst an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Wir haben Ihnen zusätzlich hier einmalig weiterführende Hinweise aus verschiedenen Quellen zu Ihrer Information zusammengestellt.

Haus- und Fachärzte dürfen impfen
Seit 7. April 2021 können Patientinnen und Patienten auch in Arztpraxen eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst vorranging Hausarztpraxis impfen. In einem nächsten Schritt sollen – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Die Regelung ist allerdings nicht als Ausschluss impfwilliger Facharztpraxen, die jetzt starten wollen oder bereits seit vergangener Woche impfen, zu verstehen. Auch HNO-Ärztinnen und -Ärzte können Impfstoff bestellen und in den Praxen verimpfen. In der geltenden Coronavirus-Impfverordnung des BMG vom 31. März 2021 heißt es, dass die Impfleistungen „erbracht werden durch Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen“. Es wird hier nicht zwischen Haus- und Fachärzten differenziert.

Impf-Infopakete der KBV
Aufgrund der Aktualisierung der STIKO-Empfehlung vom 1. April hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Informationspakete zum Impfen gegen SARS-CoV-2 in den Arztpraxen angepasst: www.kbv.de/html/covid-19-impfung.php. Hier ein Auszug der von der KBV zur Verfügung gestellten Dokumente:

- PraxisInfo: „Impfstoffe und Zubehör: Bestellung, Lieferung und Verabreichung“: www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_PraxisInfo_Impfstoff_Bestellung_Vorbereitung.pdf
- Steckbrief zum Impfstoff von AstraZeneca: www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Schutzimpfung_Steckbrief_Impfstoff_AstraZeneca.pdf
- Steckbrief zum Impfstoff von BioNTech/Pfizer: www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Schutzimpfung_Steckbrief_Impfstoff_Comirnaty.pdf
- PraxisInfo: „Hinweise zur Organisation und Aufklärung“: www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_PraxisInfo_Organisation_Aufklaerung.pdf
- Fragen und Antworten für das Patientengespräch: www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_FAQ_Patientengespr_ch.pdf

Neben der STIKO-Empfehlung wurden auch die Aufklärungsmerkblätter für die Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen sowie Vektor-Impfstoffen aktualisiert. Ärzte werden gebeten, für die Impfungen ausschließlich diese Versionen der Aufklärungsmerkblätter (Stand 1. April 2021) zu verwenden. Die Dokumente werden fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst und sind auch in mehreren Fremdsprachen und leichter Sprache abrufbar: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.htm.

Ab 19. April Dosen von BioNTech und AstraZeneca
In den Arztpraxen soll ab dem 19. April auch der Impfstoff von AstraZeneca verimpft werden. Der Bund wird in der Woche vom 19. bis 25. April über eine Million Dosen bereitstellen, davon jeweils etwa die Hälfte von BioNTech und AstraZeneca, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte. Es ist geplant, dass jede Praxis zu etwa gleichen Teilen Impfstoff von beiden Herstellern für die Woche vom 19. bis 25. April erhält. Die Bestellmenge ist auf 16 bis 42 Impfdosen pro Arzt begrenzt. Dabei soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens ein Vial mit 6 Dosen von BioNTech und ein Vial mit 10 Dosen von AstraZeneca erhält. Die Bestellung muss bis spätestens Dienstag, den 13. April, 12 Uhr, erfolgen. Es erfolgt eine generische Bestellung: Ärzte geben auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) auch für die Woche vom 19. bis 25. April nur die Anzahl der Impfstoffdosen an, zum Beispiel „22 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“ – ohne Nennung der Hersteller. Die Bestellung reichen sie bei der Apotheke ein, bei der sie üblicherweise auch den Sprechstundenbedarf beziehen. Weitere Informationen: https://www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_PraxisInfo_Impfstoff_Bestellung_Vorbereitung.pdf.

Online-Schulungen und Klebeetiketten von BioNTech
BioNTech bietet eine Online-Seminar-Reihe rund um den mRNA-Impfstoff und seine Wirkweise an. Die Seminar-Reihe adressiert Themen in Bezug auf die künftige Covid-19-Impfsituation an Ärzte, Apotheker und am Impfprozess beteiligtes Personal. In den Seminaren wird sowohl über die Logistik und Lagerung gesprochen als auch über die Rekonstitution. Für Fragen vor dem Online-Seminar steht das BioNTech-Organisationsteam per E-Mail unter online-seminar@  avoid-unrequested-mailsbiontech.de zur Verfügung. Die Anmeldung ist unter https://seminar-reihe.events-biontech.de/ möglich. Mit der ersten Impfstofflieferung durch die Apotheken erhalten die Praxen außerdem ein Informationspaket, das vor allem bei der Lagerung und Vorbereitung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer unterstützen soll. Dem Paket liegen auch Klebeetikette für die Dokumentation im Impfausweis bei. Klebeetiketten können nach einer Information des Unternehmens auch online angefordert werden. Eine Nachbestellung des gesamten Starterpakets ist unter https://webshop.biontech.de/ möglich.

Hinweise zur Impfstoffbestellung der ABDA
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) hat eine Informationsbroschüre zum Ablauf der Impfstoffbestellung durch Arztpraxen veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche wichtige Informationen zu Terminen und der Organisation der Impfstoffbestellung über die Apotheken. Die Broschüre ist als PDF-Datei beigefügt.

Schutzschirm wurde verlängert – SpiFa kritisiert Regelung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) am 31. März 2021 wurde der Schutzschirm im vertragsärztlichen Bereich über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert. Neben den Leistungen der MGV werden auch extrabudgetäre Leistungen erfasst. Eine Finanzierung soll allerdings aus der MGV sowie aus Rücklagen der KVen aus der Honorarverteilung erfolgen. Entsprechende Regelungen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vereinbaren. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert die Regelung als unzureichend: Zwar sei die Verlängerung des Schutzschirms unter Erfassung des extrabudgetären Bereichs grundsätzlich positiv zu bewerten, gleichzeitig moniert der SpiFa die Finanzierung des Schutzschirms aus der MGV und Rücklagen der KVen als systemwidrig. Extrabudgetäre Leistungen werden nicht aus der MGV, sondern unmittelbar durch die Krankenkassen finanziert.

Freundliche Grüße

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Thomas Hahn

Geschäftsführer


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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.