Covid-19-Update ·

Corona-Impfung, Hygieneziffer A245, Antigen-Schnelltests

Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sowie Neuigkeiten zur Abrechnung des Hygieneaufwands bei PKV-Patiententen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor den Feiertagen möchten wir Sie nochmals über die aktuellen Entwicklungen bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie informieren. Neben dem kurz bevorstehenden Start der Massenimpfungen gibt es Neuigkeiten zur Abrechnung des Hygieneaufwands bei PKV-Patienten. Außerdem machen sich die Körperschaften und Berufsverbände, darunter auch der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V., für eine Verlängerung des Honorar-Schutzschirms für die Praxen stark.

STIKO-Impfempfehlung: Laryngoskopie jetzt ausdrücklich genannt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfungveröffentlicht. Die Impfung soll zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung von medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege. Nachdem HNO-Ärztinnen und -Ärzte zunächst nur nachrangig berücksichtigt worden waren, wird die Laryngoskopie in der Empfehlung nun explizit als Grund für eine Priorisierung aufgeführt. Demnach haben Beschäftigte aus Bereichen, in denen aerosol-generierende Tätigkeiten an COVID-19-Patienten durchgeführt werden, z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie, ein besonders hohes Expositionsrisiko und fallen unter Priorisierungsstufe 1. Die ausdrückliche Nennung der Laryngoskopie ist auf die schnelle gemeinsame Initiative des HNO-Berufsverbandes und der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, zurückzuführen. Verband und Fachgesellschaft hatten auf die besondere Gefährdung von HNO-Ärzten hingewiesen und eine frühe Impfung angemahnt. In der heute erlassenen Impfverordnung des BMG weicht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit der Unterteilung in drei Gruppen von der STIKO-Empfehlung ab. An der Reihenfolge und Definition der Impfberechtigten ändert sich jedoch nichts. Zu den Personen, die mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben, zählen u. a. Personen in Bereichen medizinischer Einrichtungen, „in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden“, so der Wortlaut der Verordnung.

Verlängerung der Hygieneziffer A 245

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar: „Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 1,0-fachen Satz“. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Appell an Bundesminister Spahn zur Weiterführung des Schutzschirms

In einer gemeinsamen Aktion appellieren die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und weitere Berufsverbände an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Honorar-Schutzschirm für Arztpraxen, über das Jahresende hinaus, weiterzuführen. Im Schreiben des HNO-Berufsverbandes an den Bundesminister (siehe Anlage) heißt es: „Dank des Rettungsschirms, der vom Gesetzgeber für Krankenhäuser und Arztpraxen verabschiedet wurde, konnten die wichtigen Versorgungsstrukturen in den kritischen Phasen des Lockdowns aufrechterhalten werden. Angesichts der anhaltenden Pandemie ist es jetzt unabdingbar, den Schutz über das Jahresende hinaus auszuweiten.“ Der Schutzschirm solle daher für das erste Quartal 2021 verlängert werden, so Verbandspräsident Dr. Dirk Heinrich.

Preiswerte Antigen-Schnelltests im Praxis der Sinne-Shop erhältlich

Der Praxis der Sinne-Shop hat das Angebot an Schutzausrüstung, wie Masken und Desinfektionsmittel, sowie Corona-Schnelltests ausgebaut. Mitglieder des Berufsverbandes können mittlerweile drei verschiedene Antigen-Schnelltests über den Shop beziehen. Neben dem Biosynex COVID-19 Ag Schnelltest (Preis pro Test 10,85 Euro) gibt es mit dem AMP Rapid SARS-CoV-2 Ag Schnelltest (Preis pro Test 9,16 Euro) und dem NANOREPRO SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest (Preis pro Test 6,61 Euro) jetzt neue Angebote. Alle Tests sind vom BfArM zugelassen und sofort lieferbar. Der Shop kann unter www.praxis-der-sinne-shop.de aufgerufen werden.

Im Namen von Präsidium und Bundesvorstand sowie den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien frohe und erholsame Feiertage. Bitte bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Thomas Hahn

Geschäftsführer


(030) 28 09 71 38

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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.