Covid-19-Update ·

Verlängerung der Abrechnungsempfehlung Hygieneaufwand bis 31.03.2022 - ab Januar neu als analog Nr. 383 GOÄ zum 2,3-fachen Satz

Die Bundesärztekammer hat sich mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostengträgern auf eine erneute Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie geeinigt. Dabei haben die Kostenerstatter einer Verlängerung der sog. Hygieneziffer nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird, heißt es von der Bundesärztekammer.

Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:

Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie,
je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz

Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Die aktualisierte Abrechnungsempfehlung wird in Kürze auf der Webseite der Bundesärztekammer sowie im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

Freundliche Grüße

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Thomas Hahn

Geschäftsführer


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