Die Bundesregierung hat massive Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Von den Kürzungsplänen sind insbesondere Patienten und niedergelassene Fachärzte betroffen. Kommt das Gesetz wie geplant, werden die HNO-Praxen gezwungen sein, ihr Sprechstundenangebot für gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Der Druck auf die Praxen, die heute schon am Limit arbeiten, steigt. Die Wartezeiten werden steigen.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen im kommenden Jahr rund 16 Milliarden Euro eingespart werden – auch und insbesondere auf dem Rücken der grundversorgenden Fachärzte. Die Begrenzung des Honorarzuwachses, die Deckelung der extrabudgetären Vergütung (unter anderem beim ambulanten Operieren) sowie insbesondere die Streichung aller TSVG-bezogenen Vergütungsregelungen werden für die HNO-Praxen im Bundesdurchschnitt zu Umsatzeinbußen von 10 bis 20 Prozent führen. Das entspricht in etwa dem Jahresgehalt einer MFA. 

Weniger Geld heißt weniger Leistung

Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt mit dem Sparkurs eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung soll an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Konkret bedeutet das, dass alle Untersuchungen und Behandlungen gedeckelt werden. Außerdem sollen noch mehr Leistungen von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten überhaupt nicht mehr vergütet werden.

Das für das kommende Jahr geplante Einsparvolumen im ambulanten Bereich liegt bei rund 2,7 Milliarden Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Folge dessen – angelehnt an die Formulierung des Ministeriums – ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot angekündigt. Die Vertragsärztinnen und -ärzte werden sich auf die Kürzungen einstellen und ihre Tätigkeit im GKV-Bereich anpassen müssen. Nicht weil sie ihre Patienten nicht behandeln wollen, sondern weil sie zum Erhalt ihrer Praxen betriebswirtschaftlich kalkulieren müssen. Sie können nur so viel Versorgung leisten, wie die Krankenkassen bezahlen wollen.

Folgen des GKV-Spargesetzes: 
  • Wegfall von ca. 3,3 Millionen ambulanten HNO-Behandlungsfällen pro Jahr
  • Reduzierung der Sprechstunden für gesetzliche versicherte Patienten auf das Mindestmaß 
  • Längere Wartezeiten auf einen Termin für Kassenpatienten 
  • Ohne Privatpatienten und Selbstzahler können die Praxen nicht mehr überleben 
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    Unsere Protestaktion

    Wir bitten alle HNO-Ärztinnen und -Ärzte, sich an unserer Protestaktion zu beteiligen. Bringen Sie die zur Verfügung gestellten Wartezimmer-Plakate gut sichtbar in Ihrer Praxis an. Informieren Sie Ihre Patienten über die Auswirkungen des Gesetzes. Die Plakate enthalten einen QR-Code, über den Ihre Patienten mit wenigen Klicks eine persönliche und vorformulierte E-Mail an ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten schicken können. Das Ziel ist, die Regelungen zur schnellen Terminvergabe (TSVG) zu erhalten.

    Die Plakataktion wird von Presse- und Lobbyarbeit des HNO-Berufsverbandes sowie des Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) begleitet.

    Ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung im Namen des gesamten Vorstands.

    Prof. Dr. Jan Löhler

    Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

    Machen Sie mit!

    Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die drohenden Auswirkungen des GKV-Spargesetzes auf die ambulante Versorgung. Laden Sie hier die Plakatvorlage sowie den Patientenflyer herunter. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für eine verlässliche medizinische Versorgung und gegen weitere Einschnitte im Gesundheitswesen.

    Praxisplakat

    Patientenflyer

    Ansprechpersonen

    Thomas Hahn

    Leiter der Bundesgeschäftsstelle


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    Marcus Schüllermann

    Referent Politik- und Gremienmanagement


    Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

    Torstr. 177
    10115 Berlin

    (0 30) 98 60 62 34

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