Prof. Dr. Jan Löhler, Präsident des BVHNO, hebt hervor: „Rund 88 Prozent aller HNO-Behandlungsfälle erreichen die Praxen schon heute ohne haus- oder kinderärztliche Überweisung. Eine Umleitung der Patientenströme über einen Primärarztkontakt wäre aus medizinischer Sicht in den allermeisten Fällen nicht sinnvoll.“ Nach einer Auswertung von rund 22,4 Millionen HNO-Behandlungsfällen aus dem Jahr 2025 durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wurde in 37,7 Prozent der Fälle ein Zeruminalpfropf dokumentiert, in 11,9 Prozent eine Schallempfindungsschwerhörigkeit, in 10,2 Prozent eine Hörgeräteanpassung oder -kontrolle und in 6,7 Prozent ein Tinnitus. Auch Erkrankungen der Nase, Schwindel und Stimmstörungen gehören zu den häufigen Befunden. Der oft angeführte banale Infekt – Erkältungsschnupfen oder grippaler Infekt – wurde dagegen nur in rund 5,9 Prozent der Fälle als Diagnose angegeben.
Ohne Spezialdiagnostik keine sichere Diagnose
Anders als bei unspezifischen Beschwerden wie Bauchschmerzen erfordere nahezu jedes HNO-Leitsymptom eine fachärztliche Untersuchung. Löhler: „Ohrmikroskopie, Tympanometrie, Nasen- und Kehlkopfendoskopie, Laryngostroboskopie, Ton- und Sprachaudiometrie sowie die apparative Gleichgewichts- und Riechdiagnostik stehen in der primärärztlichen Versorgungsebene strukturell nicht zur Verfügung.“ Nach Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) summierten sich die spezialisierten Untersuchungen und Behandlungen im Jahr 2024 auf mehr als 23 Millionen Einzelleistungen – darunter rund 5,96 Millionen Lupenlaryngoskopien und 3,61 Millionen Tonschwellenaudiometrien. „Diese Zahlen zeigen, wie häufig HNO-spezifische Diagnostik und Behandlung benötigt werden“, hebt Löhler hervor.
Besonders deutlich werde das bei Krebserkrankungen im Kopf-Hals-Bereich. Hier entscheide das Stadium bei der Erstdiagnose maßgeblich über die Heilungschancen. Jede zusätzliche Station auf dem Weg zur endoskopischen Untersuchung und Gewebeprobe koste wertvolle Zeit. „Eine hausärztliche Zwischensteuerung kann bei einem Tumor im Rachen oder Kehlkopf den Therapiebeginn verzögern, mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Betroffenen“, warnt HNO-Präsident Löhler.
Doppelte Arztkontakte belasten das System
Auch gesamtwirtschaftlich ergebe ein verpflichtendes Gatekeeping für die HNO-Heilkunde keinen Sinn, so Löhler weiter. Da HNO-Beschwerden ohnehin eine fachärztliche Diagnostik erfordern, ersetze der vorgeschaltete Hausarztbesuch den HNO-Termin nicht. Er komme vielmehr als zusätzlicher Arztkontakt ohne therapeutischen Nutzen hinzu und belaste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auffällig sei außerdem der gesundheitsökonomische Widerspruch, da die Reform Patientenströme aus dem budgetierten HNO-Bereich in die entbudgetierte haus- und kinderärztliche Versorgung umlenken und damit Kosten erhöhen würde, statt sie zu senken. Löhler: „Es ist ein schwerwiegender Irrtum, anzunehmen, dass ein verpflichtender Primärarztkontakt vor dem Besuch einer HNO-Praxis Kosten spart.“
Der Blick ins Ausland bestätige darüber hinaus die Position der HNO-Verbände. Die OECD-Staaten mit Gatekeeping-Modellen gestalteten Verbindlichkeit, Anreize und Ausnahmen sehr unterschiedlich. Bezeichnend sei das Beispiel Dänemark: Trotz eines strikten Primärarztsystems nehme das Land die HNO-Heilkunde ausdrücklich von der Überweisungspflicht aus. BVHNO und DGHNO-KHC plädieren daher dafür, die HNO-Heilkunde – wie Augenheilkunde und Gynäkologie – im Primärarztsystem als Fachgebiet mit direktem Patientenzugang zu verankern. „Es geht um Patientensicherheit, um Versorgungsqualität und um den verantwortungsvollen Umgang mit knappen Ressourcen“, fasst Prof. Dr. Löhler zusammen.




