Der Weg zum Antrag
Der Antrag erfolgt grundsätzlich schriftlich. Dazu ist das entsprechende Antragsformular für ambulante oder stationäre Einrichtungen zu verwenden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten ausgefüllte Anträge oder damit verbundene Anfragen immer per E-Mail an die auf der rechten Seite angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden.
Kontakt
Ärztekammer des Saarlandes
Ärztliche Fort- und Weiterbildung
Amélie Jung
T (0681) 40 03 28 0
Gisela Sachreiter
T (0681) 40 03 21 0
F (0681) 40 03 34 0
weiterbildung@ aeksaar.de
Der Antrag erfolgt | Schriftlich (Formular) |
Zeitrahmen | ca. 2 Monate |
- Die entsprechende Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung muss seit mindestens zwei Jahren geführt werden.
- Nach der entsprechenden Anerkennung muss seit mindestens zwei Jahren eine verantwortliche, einschlägige Tätigkeit ausgeübt worden sein (z.B. als Oberarzt oder niedergelassener Arzt).
- Die Weiterbildunsgstätte muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
- In der Regel ist eine Leistungsstatistik der letzten zwölf Monate vorzulegen.
Eine Weiterbildung hat grundsätzlich hauptberuflich und ganztägig (38,5 Stunden von Montag bis Freitag) zu erfolgen. Dies zieht nach sich, dass der Weiterbilder verpflichtet ist, die Weiterbildung ganztägig und hauptberuflich persönlich zu leiten, sowie zeitlich und inhaltlich gemäß der Weiterbildungsordnung zu gestalten. Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist jedoch möglich, wenn durch komplementäre Arbeitszeiten insgesamt eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist.
- Allgemeiner Antragsteil (ambulant bzw. stationär): Hier sind Angaben zum Weiterbildungsbefugten und der Weiterbildungsstätte gefordert
- Allgemeine Inhalte der Weiterbildung
- Gebietsspezifische Inhalte der Weiterbildung (Leistungsspektrum): Hier muss angegeben werden welche Kompetenzen der Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrags vermittelt werden können.
Weiterbildungsgespräche
Die zur Weiterbildung befugte Ärztin bzw. der Arzt führt mit seinem in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen bzw. Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird.
Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieser Gespräche ist zu dokumentieren und dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen. (Vergl. § 8 -Dokumentation der Weiterbildung- WBO)
Die Weiterbildungsgespräche sind im Logbuch zu dokumentieren.
Weiterbildungsplan
- Richtlinien zum Weiterbildungsprogramm
- Gebietsspezifische Inhalte der Weiterbildung zum Facharzt HNO
- Allgemeine Inhalte der Weiterbildung
Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis dient als Nachweis der Weiterbildung.
Das Zeugnis muss vom weiterbildungsbefugten Arzt auf einem offiziellen Briefbogen der Klinik/der Praxis über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Darin müssen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Einzelnen dargelegt werden und zur Frage der fachlichen Eignung für den Erwerb der angestrebten Qualifikation ausführlich Stellung genommen werden. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang von Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen (z. B. Mutterschutz) der Weiterbildung enthalten. Auch die Abteilungen, in denen der Weiterzubildende tätig gewesen ist (Rotationen), sind detailliert aufzuführen. Die persönlich erbrachten Untersuchungs-, Operations- und Behandlungszahlen werden im Logbuch dokumentiert und von der befugten Ärztin bzw. vom befugten Arzt bestätigt.
Das Weiterbildungszeugnis darf nur von zur Weiterbildung befugten Ärzten unterschrieben werden. Bei Vorliegen einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis müssen die Zeugnisse und Anlagen von allen Weiterbildern unterschrieben werden.
Das Weiterbildungszeugnis ist innerhalb von drei Monaten bzw. bei Beenden der Tätigkeit unverzüglich durch den Weiterbilder auszustellen.
Bitte unbedingt beachten: Ein Arbeitszeugnis ist kein Weiterbildungszeugnis!
Weiterbildungsordnungen
Übergangsbestimmungen
Zum 21.12.2021 ist die neue WBO in Kraft getreten.
Dementsprechend sind die gültigen allgemeinen Übergangsbestimmungen §20 WBO 2020 zu beachten, die im Abschnitt A der WBO 2020 zu finden sind.
eLogbuch
Das eLogbuch ist eine Webanwendung der Bundesärztekammer, welche zur kontinuierlichen Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung verwendet werden soll. Die Nutzung des eLogbuchs ist im Kammerbereich der Ärztekammer für das Saarland zunächst freiwillig und kann alternativ zur herkömmlichen Nutzung des Logbuchs im Papierformat erfolgen. Das Nachhalten der Dokumentationen im eLogbuch liegt im Verantwortungsbereich der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA).
Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten/-ermächtigten (WBB) ist es, dem WBA den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben.
Mit dem elektronischen Logbuch wird ein einfach handhabbares Instrument bereitgestellt, um die Planung der Weiterbildung vornehmen und die kontinuierliche Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs übersichtlich erfassen zu können.
Zugang
Das eLogbuch steht ab sofort im Mitgliederportal der Landesärztekammer bereit.
Wer hierfür noch keine Zugangsdaten besitzt, muss sich zuerst für das Mitgliederportal registrieren.
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Presse@ kvsaarland.de
T (0681) 99 83 70
F (0681) 99 83 71 40
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
Förderung mit monatlich bis zu 5.400 Euro
Im Rahmen des § 75a SGB V werden neben der finanziellen Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin auch die ambulanten Weiterbildungsabschnitte weiterer Facharztgruppen mit monatlich 5.400,00 € (Vollzeitbeschäftigung) durch die KV Saarland und die Krankenkassen finanziell gefördert.
Die zu fördernden Stellen sind hier allerdings auf bundesweit 2.000 begrenzt. Für das Saarland bedeutet dies, dass 24 Weiterbildungsstellen (in Vollzeit) gefördert werden können. Die Festlegung der zu fördernden Facharztgruppen wurde unter der Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen zwischen der KV Saarland und den Vertretern der saarländischen Kranken- und Ersatzkassen getroffen.
Für das kommende Förderjahr wurden die bisherigen Facharztgruppen definiert:
HNO-Heilkunde: Zwei Stellen
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung
- Die Praxis ist im Besitz einer gültigen Weiterbildungsbefugnis.
- Der zu fördernde Weiterbildungsabschnitt ist im Rahmen der gültigen Weiterbildungsordnung anrechnungsfähig.
- Die Vertragsarztpraxis ist überwiegend konservativ tätig.
Weitere Informationen
- Statut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung
- FAQ für die finanzielle Förderung der Weiterbildung (Stand 22.03.2023)
Anträge
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)