Der Weg zum Antrag

Mitglieder der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern können ihren Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis papierlos online über das Mitgliederportal der Ärztekammer M-V stellen. Wer einen Zugang zum Portal hat, kann dort alle unterschriebenen Antragsunterlagen hochladen und an das Referat Weiterbildung übermitteln. Der Antrag kann auch weiterhin per E-Mail, per Post oder persönlich eingereicht werden.


Zum Mitgliederportal (mit Zugang)
 

Wer nicht über einen Zugang zum Mitgliederportal verfügt, kann seinen Online-Antrag mithilfe der folgenden Formulare stellen:

Formulare für den Antrag per E-Mail, Post oder persönlich:

Kontakt

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Referat Aus- und Weiterbildung

Constanze Frenz
WB-Befugnisse/Zulassung WB-Stätten
T (0381) 49 28 02 8
befugnisse@  avoid-unrequested-mailsaek-mv.de

Website

Der Antrag erfolgt Online oder schriftlich
Zeitrahmen zurzeit erhöhte Bearbeitungsdauer

Zu den folgenden Punkten sind Angaben im Antragsformular zu machen:

  • Tätigkeiten in der Versorgung; Befugnisart des Antrags, ggf. Hausbesuche
  • Angaben zur Weiterbildungsstätte (durchschnittliche Fallzahl/Quartal der bzw. des Antragstellenden; Arbeitsplatz der bzw. des Weiterzubildenden; Teilnahme an Qualitätssichernden Maßnahmen; Weiterbildungsgespräche, Welche Perspektive haben Weiterzubildende nach Abschluss der Weiterbildung?)
Geforderte Anlagen

Weiterbildungsgespräche

Bei den mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesprächen zwischen Weiterbilder und sich Weiterbildenden bietet die Dokumentation im eLogbuch eine Grundlage für die Bewertung des Fortschritts der Weiterbildung. Der Weiterzubildende fasst am Ende des Gesprächs die wesentlichen Punkte zusammen und der Befugte bestätigt diese Zusammenfassung, womit der Nachweis der regelmäßig durchzuführenden Weiterbildungsgespräche gegenüber der Ärztekammer geführt wird.

Weiterbildungszeugnis

Weiterbildungsordnung 2020

Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Weiterbildung sind in Abschnitt A der Weiterbildungsordnung formuliert. Hier finden sich Regelungen zum Beginn, zur Art, Dauer und Gestaltung der Weiterbildung und zu den Voraussetzungen um als Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte tätig werden zu können. Das Anerkennungsverfahren am Ende der jeweiligen Weiterbildung (Zulassungsverfahren) ist ebenfalls in Abschnitt A geregelt.

Weiterbildungsordnung 2005

Übergangsbestimmungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung nach der zuvor geltenden Weiterbildungsordnung vom 20.06.2005 (WBO ÄK MV 2005) begonnen haben, können ihre Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung vom 20.06.2005 innerhalb von Übergangsfristen beenden. Für die Facharzt-Weiterbildung endet diese Frist am 28.07.2027 und für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen am 28.07.2023.

Der Fortschritt der Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen ist verpflichtend in dem von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellten Logbuch regelmäßig während der Weiterbildung zu dokumentieren. Das eLogbuch-System erlaubt eine übersichtliche und nachvollziehbare Erfassung des Weiterbildungsstandes und bietet darüber hinaus weitere Funktionen, die den Verlauf der ärztlichen Weiterbildung erleichtern, wie zum Beispiel die Auflistung einzelner Weiterbildungsabschnitte, Anzeige des Weiterbildungsstandes und vereinfachte Übertragung bei einem Wechsel in den Bereich einer anderen (Landes-)Ärztekammer.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, dass der bzw. die Weiterzubildende in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch vor dem anberaumten Weiterbildungsgespräch und vor Ende des Weiterbildungsabschnitts den Weiterbildungsleiter um die Bestätigung der Dokumentation bittet.  

Erst am Ende der Weiterbildung, mit dem Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (und Zulassung zur Prüfung), ist das komplett ausgefüllte und den Weiterbildungsbefugten bestätigte eLogbuch an die Ärztekammer freizugeben.

Zugang zu den elektronischen Logbüchern der ÄK MV

Die Anmeldung erfolgt über das Mitgliederportal auf der Homepage der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.

Freigabe an und Bestätigung durch Weiterbildungsbefugte

Weiterzubildende können jederzeit ihre Weiterbildenden um Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes bitten. Hierzu erhält die bzw. der Weiterbildende durch die „Freigabe“ temporär einen Zugang zum Logbuch der Assistentin bzw. des Assistenten. Die bzw. der Weiterbildende wird über die in der eLogbuch-Software hinterlegten E-Mail über die Freigabe des Logbuchs benachrichtigt, nimmt dann vorübergehend Einblick in das Logbuch der bzw. des Weiterzubildenden und bestätigt den Weiterbildungsstand hinsichtlich der angefragten einzelnen Kompetenzen. Zusätzlich können Weiterbildende - wenn sie möchten - über die Kommentarfunktion Erklärungen und/oder Ergänzungen zu den einzelnen Kompetenzen hinzufügen. Sobald die bzw. der Befugte mit der Bestätigung fertig ist, erfolgt eine „Rückgabe“ des Logbuchs an die Weiterzubildenden und die bzw. der Weiterbildende kann erst bei der nächsten Freigabe wieder auf dieses zugreifen.

Kontakt

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung Sicherstellung

Grit Liborius
T (0385) 74 31 36 5
F (0385) 74 31 45 3
weiterbildung@  avoid-unrequested-mailskvmv.de

Website

Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Die Förderungsvoraussetzungen sind dem Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern in seiner gültigen Fassung zu entnehmen.

Der Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung beträgt im ambulanten Bereich 5.400 € je Vollzeitstelle. Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Zuschüsse, wenn sich die weiterbildende Praxis in einem von Unterversorgung bedrohten (250 €) oder in einem tatsächlich unterversorgten Gebiet (500 €) befindet.

Neben der Allgemeinmedizin werden seit Oktober 2016 auch weitere Fachgebiete der Grundversorgung gefördert. Welche Fachgebiete das sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen jährlich auf Landesebene fest.

Eine Stellenbegrenzung für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gibt es gegenwärtig nicht. Für die finanzielle Förderung der übrigen Fachgebiete stehen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell rund 38 Förderstellen zur Verfügung.

Zu den förderfähigen Facharztgruppen zählt u.a. die HNO-Heilkunde.

Weitere Fördermöglichkeiten

Anträge

Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

(Stand 02/2024)