Der Weg zum Antrag
Der Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss in Hamburg schriftlich gestellt werden. Die Ärztekammer Hamburg stellt hierfür entsprechende Formulare zur Verfügung.
Kontakt
Ärztekammer Hamburg
Weiterbildung, Weiterbildungsbefugnisse
Nicole Henze
T (040) 20 22 99 26 4
Jessica Johnsson
T (040) 20 22 99 27 5
Renate Rustemeyer
T(040) 20 22 99 26 5
befugnisse@ aekhh.de
F (040) 20 22 99 42 0
Der Antrag erfolgt | Schriftlich (Formular) |
Zeitrahmen | ca. 2-3 Monate |
Neuanträge
Praxisverlegung
Fortbestehen bzw. Anpassung einer bestehenden Befugnis
- Anträgen von Oberärztinnen und -ärzten muss eine schriftliche Einverständniserklärung der bzw. des Vorgesetzten beigefügt werden.
- Umfang der Befugnis
- Angaben zur Person
- Angaben zur Praxis (Praxisform, räumliche Ausstattung, apparative Ausstattung, Personelle Ausstattung, Umfang der Patientenversorgung, Leistungsspektrum, Jahresleistungsstatistik, fachliche Schwerpunkte, Möglichkeiten zur Fachinformation)
- Persönliche und fachliche Eignung (Lehrtätigkeit in Aus-, Weiter- und Fortbildung in den letzten fünf Jahren, Fortbildungsnachweis der letzten zwei Jahre, Teilnahme an Qualitätszirkeln, Beruflicher Werdegang, Strukturierter Weiterbildungsplan, Wie wird die Weiterbildung – unter Berücksichtigung des § 8 Abs. 2 – dokumentiert?)
- Belegarzttätigkeit/Konsiliartätigkeit/Heimarzttätigkeit
- Ermächtigung für die Berufsgenossenschaft
Weiterbildungsgespräche
Bitte beachten: Der Auszug dient zur Orientierung und stellt beispielhaft dar, wie ein Gesprächsprotokoll aussehen und strukturiert werden kann. Die in dem beigefügten Auszug verwendeten Begrifflichkeiten beziehen sich aus naheliegenden Gründen ausschließlich auf die alte WBO 05.
Weiterbildungsordnung 2020
Weiterbildungsordnung 2005
Übergangsbestimmungen
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der WBO 20 (am 01.11.2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen WBO 05 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen am 31.10.2025, vergl. § 20 Absätze 2 und 3 WBO 20. Für Facharztbezeichnungen endet die Frist am 31.10.2030 (vergl. § 20 Absatz 1 WBO 20). Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die bereits begonnene Weiterbildung nach den Bestimmungen der neuen WBO 2020 fortzusetzen.
Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist mit der WBO 2020 in Hamburg verpflichtend für alle eingeführt worden, die nach der neuen Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung starten bzw. von der WBO 2005 zur WBO 2020 wechseln.
Ansprechpartner für das eLogbuch in der Ärztekammer Hamburg:
Lasse Weier
T (040) 20 22 99 27 9
elogbuch@ aekhh.de
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Lydia Sonnenberg
T (040) 22 80 26 61
Nicole Schöwing
T (040) 22 80 26 76
arztregister@ kvhh.de
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
Die Praxisinhaberin bzw. der -inhaber, das Medizinische Versorgungszentrum oder die Berufsausübungsgemeinschaft stellt spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung einen schriftlichen Antrag auf Beschäftigung einer Ärztin bzw. eines Arztes in Weiterbildung und den Antrag auf Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder fachärztlichen Weiterbildung bei der KVHH.
- Information zur Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung
- Information zur Beantragung der Förderung für die Weiterbildung
- Richtlinie des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Förderung der Weiterbildung
Anträge
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)