Der Weg zum Antrag
Die Weiterbildungsermächtigung wird Online über das eÄKN-Mitgliederportal beantragt. Wie das funktioniert, ist in folgendem Merkblatt zur elektronischen Antragstellung beschrieben.
Kontakt
Ärztekammer Niedersachsen
Referat Weiterbildungsermächtigung
Simone Eichstädt
Referatsleiterin, gebietsbezogene Zusatz-Weiterbildungen
T (0511) 38 01 20 1
simone.eichstaedt@ aekn.de
Lukas Weisweiler
Weiterbildungsermächtigung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
T( 0511) 38 01 20 7
weiterbildung@ aekn.de
Der Antrag erfolgt | Online |
Zeitrahmen | 1 bis 3 Monate |
Grundsätzliche Informationen für Weiterbilderinnen und Weiterbilder hat die Ärztekammer in folgendem Merkblatt zusammengestellt.
Bei der elektronischen Beantragung sind detaillierte Angaben u.a. zu den folgenden Themen zu machen:
- Praxis/Einrichtung (allgemein)
- Personelle Ausstattung
- Geräteausstattung
- Behandlungsschwerpunkte
- Kurse/Fortbildungen/Schulungen
- Fallzahlen
- Assistenzpersonal
- Literaturangebot
Bei stationären Einrichtungen sind weitere Angaben notwendig, u. a.:
- Inhaltsbezogene Ausstattung
- Zuständigkeiten Nacht- und/oder Wochenenddienst
- Intensivabschnitt
- Notfallaufnahme
Weiterbildungsgespräche
Weiterbildende sind verpflichtet, nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch mit der in Weiterbildung befindlichen Ärztin bzw. dem Arzt zu führen, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird.
Weiterbildungsplan
Weiterbildungszeugnis
Weiterbildungsordnung 2023
- WBO 2023
- Gebiete und Schwerpunkte 2023
- Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Auszug aus der Weiterbildungsordnung)
- Zusatz-Weiterbildungen 2023
- Allergologie (Auszug aus der Weiterbildungsordnung)
Ältere Weiterbildungsordnungen
Übergangsbestimmungen
Die Übergangsfristen für den Abschluss einer Facharztweiterbildung sowie der beiden Zusätzlichen Weiterbildungen Psychotherapie und Psychoanalyse nach alter Weiterbildungsordnung (WBO 2018 und früher) laufen noch bis zum 30.06.2030.
Die Ermächtigungen werden im Zuge der neuen WBO überprüft und neu beschieden. Antragsbögen werden derzeit erarbeitet und dann fachbezogen in den nächsten Monaten an die Weiterbildenden übersandt bzw. über das Internetportal zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit können Assistentinnen und Assistenten die bisher vorliegenden Ermächtigungen zur Weiterbildung zu Grunde legen.
Informationstermine für die elektronische Antragstellung für Weiterbilderinnen und Weiterbilder im eÄKN (elektronisches Mitgliederportal der Ärztekammer Niedersachsen):
- Freitag, 19. April 2024, um 13 Uhr
- Mittwoch, 24. April 2024, um 16 Uhr
- Mittwoch, 15. Mai 2024, um 16 Uhr
- Freitag, 24. Mai 2024, um 13 Uhr
- Mittwoch, 5. Juni 2024, um 16 Uhr
- Freitag, 21. Juni 2024, um 13 Uhr
- Mittwoch, 3. Juli 2024, um 16 Uhr
- Freitag, 12. Juli 2024, um 13 Uhr
- Mittwoch, 31. Juli 2024, um 16 Uhr
Die Termine sind für etwa eine Stunde angesetzt.
Anmeldungen mit Terminwunsch bitte formlos per E-Mail an claudia.reubert@ aekn.de
Die Dokumentationen im elektronischen Logbuch (eLogbuch) liegen in der Verantwortung der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA).
Aufgabe der Weiterbildungsbefugten/-ermächtigten (WBB) ist es, den WBA den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken "Kognitive und Methodenkompetenz" bzw. "Handlungskompetenz" sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen.
Mit dem eLogbuch wird ein Instrument bereitgestellt, das die Planung der Weiterbildung und die Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs vereinfachen und übersichtlich gestalten soll.
Seit dem 1. März 2023 erfolgt der Zugriff auf das eLogbuch über das elektronische Mitgliederportal (eÄKN). Wer sich im eÄKN registriert hat, kann sich von dort im eLogbuch registrieren und sich zukünftig auch hierüber anmelden, um auf das eLogbuch zuzugreifen.
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
T (0511) 38 04 80 0
info@ kvn.de
Finanzielle Förderung durch die KVN – HNO ist förderfähig
Nach der Richtlinie der KVN zur Förderung der ambulanten Weiterbildung ist auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin möglich. Gefördert werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb von Gebiets- oder Facharztbezeichnungen. Eine Förderung der Weiterbildung zur Erlangung von Schwerpunktbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen oder zusätzlichen Weiterbildungen ist nicht möglich. Für die Weiterbildung in bestimmten Gebieten besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Förderung durch die Krankenkassen.
Förderhöhe
Die ambulante Weiterbildung wird von der KVN jeweils mit einem Betrag in Höhe von 2.700 € monatlich gefördert. In Gebieten mit drohender oder bestehender Unterversorgung erhöht sich der Förderbeitrag jeweils um 125 € bzw. 250 € monatlich. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringern sich die Förderbeträge entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung.
Für ambulante Weiterbildungsabschnitte in den oben genannten Gebietsweiterbildungen gibt es zusätzlich eine Förderung durch die Krankenkassen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Kassenförderung beträgt 2.700 € monatlich. In Gebieten mit drohender oder bestehender Unterversorgung erhöht sich der Förderbeitrag jeweils um 125 € bzw. 250 € monatlich. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringern sich die Förderbeträge entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung.
Anträge
Der Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung und der Antrag auf Förderung der Weiterbildung ist im Mitgliederportal der KVN zu finden. Dafür ist eine Anmeldung im Mitgliederportal mit der KVN-PINCard Exklusiv notwendig.
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)