Der Weg zum Antrag
Die Ermächtigung zur Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde muss schriftlich über das entsprechende Formular beantragt werden. Sobald die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, entscheidet die Ärztekammer über die Erteilung der Befugnis. Anschließend bekommt der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. Grundsätzlich werden Weiterbildungsbefugnisse für einen befristeten Zeitraum von acht Jahren ausgesprochen.
Kontakt
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztliche Weiterbildung – Befugnisse und Kurse
T (04551) 80 36 75
weiterbildung@ aeksh.de
Manja Hückstedt
T (04551) 80 36 67
manja.hueckstedt@ aeksh.de
Der Antrag erfolgt | Schriftlich (Formular) |
Zeitrahmen | ca. 1 Monat |
Die Befugnis kann nur erteilt werden, wenn die Ärztin bzw. der Arzt
- Die Bezeichnung, in der er bzw. sie weiterbilden möchte, seit mehreren Jahren führt (Facharztkompetenz: seit drei Jahren, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung: seit zwei Jahren)
- Fachlich und persönlich geeignet ist
- Weisungsbefugt gegenüber den Weiterzubildenden ist
Weitere Informationen
- Antragsformular (Lebenslauf; Angaben zur Person des Antragstellers; Art der Befugnis; Angaben zur Weiterbildungsstätte; Angaben zur Einrichtung; Angaben zum Inhaber; Anlage für Belegärzte)
- Beruflicher Werdegang
- Diagnosestatistik der 20 häufigsten Diagnosen im angegebenen Berichtszeitraum
- Leistungsnachweise (für Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen; für Zusatz-Weiterbildungen)
- Weiterbildungsplan (Weiterbildungsinhalte; zeitliche Gliederung und Dauer; Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung sowie der zeitliche Umfang der Befugnis; Name der Weiterbildungsstätte; Name des/der Weiterbildungsbefugten; Erstelldatum / Seitenzahl / Unterschrift aller Antragsteller)
Bei einer Teambefugnis müssen die Seiten 1 und 2 des Antragsformulars von jeder bzw. jedem Antragstellenden ausgefüllt werden (personenbezogene Daten). Der weitere Antrag sowie die Inhalte/Leistungsnachweise sind standortbezogen und nicht personenbezogen auszufüllen.
Weiterbildungsgespräche
Die Dokumentation der Weiterbildungsgespräche erfolgt gemäß Weiterbildungsordnung vom 05.02.2020 im elektronischen Logbuch (eLogubuch).
Weiterbildungsplan
Die Weiterbildung zum Facharzt, in Schwerpunkten und auch eine Zusatz-Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form. Um dies sicherzustellen, ist ein Weiterbildungsplan zu erstellen, der den Regelfall beschreibt, und dem Antrag auf Weiterbildungsbefugnis beizufügen. Der Weiterbildungsplan dient als Orientierungs- und Planungshilfe und ist dem Weiterzubildenden vor Beginn seiner Weiterbildung auszuhändigen. Individuelle Anpassungen aufgrund von beispielsweise Vorerfahrungen sind ggf. mit dem Weiterzubildenden abzustimmen.
Weiterbildungszeugnis
Die Erteilung von Weiterbildungszeugnissen ist im § 9 der Weiterbildungsordnung vom 5. Februar 2020 geregelt. Um die Ausfertigung zu erleichtern, bietet die Ärztekammer Schleswig-Holstein ein entsprechendes Merkblatt mit Checkliste an.
Weiterbildungsordnung 2020
Weiterbildungsordnung 2011
Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011: Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen am 30. Juni 2023, für Facharztbezeichnungen am 30. Juni 2027.
Das eLogbuch dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte. Das jeweilige eLogbuch enthält u.a. die in den Abschnitten B bzw. C der Weiterbildungsordnung vom 5.2.2020 geregelten Weiterbildungsinhalte sowie die Richtzahlen.
- Weiterzubildende haben die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in dem eLogbuch kontinuierlich zu dokumentieren. Weiterbildungsbefugte haben mindestens einmal jährlich die Bestätigung der Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungsstandes im eLogbuch vorzunehmen (bei gemeinsam befugten Ärztinnen bzw. Ärzten erfolgt die Bestätigung lediglich durch eine bzw. einen Befugten). Die Dokumentation der Weiterbildungsgespräche erfolgt ebenfalls im Logbuch.
- Weiterzubildende sowie Weiterbildungsbefugte registrieren sich dafür zunächst über das Mitgliederportal AKIS im eLogbuch. Bei der Registrierung wird ein Benutzername generiert. Für die Freigabe des eLogbuchs an den bzw. die Weiterbildungsbefugten ist es erforderlich, dessen bzw. deren Benutzernamen zu kennen. (Smartphone-/Tablet-Anwendung wird nicht unterstützt.)
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Janine Sangermann
T (04551) 88 33 84
janine.sangermann@ kvsh.de
Britta Hustedt
T (04551) 88 33 58
britta.hustedt@ kvsh.def
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
Ebenfalls 5.400 € gibt es auf Antrag für fachärztliche Weiterbildungsstellen, die besonders vom Nachwuchsmangel betroffen sind.
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde ist eine förderfähige Facharztgruppe.
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arzt in Weiterbildung an dem von der KVSH angebotenen kostenfreien Traineeprogramm teilnimmt. Hierfür hat ihn die weiterbildende Praxis freizustellen.
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)