Der Weg zum Antrag
Die Weiterbildungsbefugnis kann online über das Ärzteportal der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt werden. Dazu ist nach dem Login mit den persönlichen Zugangsdaten die Applikation "Weiterbildungsbefugnis beantragen" auf dem Dashboard zu verwenden. Der Antrag verläuft in drei Schritten.
- Vorabauskunft ausfüllen
- Mantelbogen und Erhebungsbogen ausfüllen
- Prüfen und ggf. Erteilen der Weiterbildungsbefugnis durch die Kammer
Am Ende des Prüfprozesses steht die Entscheidung der Bezirksärztekammer, die in einem schriftlichen Befugnisbescheid festgehalten wird.
Kontakt
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Abteilung Ärztliche Weiterbildung
Dolunay Öner
T (0711) 76 98 91 8
weiterbildung@ laek-bw.de
Der Antrag erfolgt | Online |
Zeitrahmen | ca. 2 bis 6 Monate |
- Sollte die Kammermitgliedschaft in Baden-Württemberg noch nicht in den Stammdaten hinterlegt sein, muss man diese zunächst freischalten lassen.
- Sobald man von der Bezirksärztekammer als Ärztin oder Arzt verifiziert worden ist, kann eine Weiterbildungsbefugnis beantragt werden.
Bezirksärztekammer Nordbaden
Ärztliche Weiterbildung / Strahlenschutz
Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses
Herr Mohrhardt
T (0721) 16 02 41 10
baek-nordbaden@ baek-nb.de
Website
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum 3 Weiterbildung
Weiterbildungsbefugnisse
T (0711) 76 98 16 49
Weiterbildung@ baek-nw.de
Website
Bezirksärztekammer Südbaden
Ärztliche Weiterbildung
Prüfungsorganisation
Frau Möller
T (0761) 60 04 74 0
F (0761) 60 04 75 7
weiterbildung@ baek-sb.de
Website
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Weiterbildung
Frau Kocher (Leitung)
T (07121) 91 72 41 7
F (07121) 91 72 40 0
weiterbildung@ baek-sw.de
Website
Für den Antrag werden Eckdaten zu Person und Struktur der Weiterbildungsstätte erhobgen. Dies sind unter anderem:
- Die personelle Ausstattung
- Die Leistungsstatistik
- Vorliegende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Das Weiterbildungscurriculum
Weiterbildungsgespräche
Weiterbildungsgespräche sind gemäß Weiterbildungsordnung nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, zu führen. Darin wird der Stand der Weiterbildung beurteilt und im Logbuch dokumentiert. Bestehende Defizite werden aufgezeigt.
Weiterbildungsordnung 2020
Weiterbildungsordnung 2006
Übergangsbestimmungen
Seit 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. Für eine dreijährige Übergangszeit (bis zum 30. Juni 2023) ist es möglich, dass Ärztinnen und Ärzte auch nach der neuen Weiterbildungsordnung weiterbilden können, wenn sie eine Weiterbildungsbefugnis nach der "alten" Weiterbildungsordnung (WBO 2006) besitzen.
Für AiWs, die Sie nach der WBO 2006 weiterbilden, muss das bisher gültige Logbuch in Papierform gegengezeichnet werden.
Gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 erfolgt die Dokumentation der Kompetenzen in Form des eLogbuchs, sobald dieses entsprechend zur Verfügung steht. Weiterbildende sind verpflichtet, dies auch in elektronischer Form gegenzuzeichnen. In der Übergangszeit werden auch Logbücher nach WBO 2020 in Papierform akzeptiert.
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Team Sicherstellung/Weiterbildung
weiterbildung@ kvbawue.de
Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
- Monatlich 5.400 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung
- Antrag rechtzeitig vor Beginn des Weiterbildungsabschnittes stellen
- Rückwirkende Förderung ausgeschlossen
- Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf Bundesebene
- Förderfähige Facharztgruppen u.a. HNO-Ärzte
Richtlinie der KVBW zur Förderung der Weiterbildung
Förderstellen 2024 größtenteils ausgeschöpft
- Bitte beachten: Die Förderstellen für die fachärztliche Weiterbildung sind für das Jahr 2024 bereits zum Großteil ausgeschöpft. Wenn für die betreffende Fachgruppe keine Förderstellen (Vollzeitäquivalente) mehr zur Verfügung stehen, kann nicht über Förderanträge entschieden werden.
- Unter allen vollständig eingegangenen Anträgen im fachärztlichen Bereich wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Die Auswahlkriterien sind der Förderrichtlinie Weiterbildung zu entnehmen.
Anträge
- Antrag Förderung Arzt in Weiterbildung
- Antrag Rechtsformänderung der weiterbildenden Praxis (weitere Fachgruppen)
Eine Förderung in den förderungsfähigen Facharztgruppen kann nur für solche Praxen erfolgen, die überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sind.
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)