Der Weg zum Antrag
Die Weiterbildungsbefugnis muss mit Hilfe des entsprechenden Antragsformulars schriftlich bei der Landesärztekammer Brandenburg beantragt werden (Informationen zum Ablauf). Bei Erstanträgen muss die Weiterbildungsstätte gesondert zugelassen werden.
Kontakt
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Weiterbildung
Ass. jur. Kristina Metzner LL.M.
Referatsleiterin
T (0331) 50 56 05 78 1
Cornelia Bräuer
T (0355) 78 01 03 82
weiterbildung@ laekb.de
Der Antrag erfolgt | Schriftlich (Formular) |
Zeitrahmen | ca. 3-4 Monate |
- Weiterbildung erfolgt grundsätzlich ganztägig und unter persönlicher Anleitung der befugten Ärztin bzw. des befugten Arztes
- Aufteilung einer Befugnis auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist möglich (Nachweis der komplementären Arbeitszeiten)
- Bei Tätigkeit des Weiterbildungsbefugten an mehreren Weiterbildungsstätten ist eine gemeinsame Befugnis mit einer weiteren befugten Ärztin bzw. einem befugten Arzt an jeder Weiterbildungsstätte erforderlich
- Es werden nur Ärzte/Ärztinnen zur Weiterbildung befugt, die die jeweilige Bezeichnung führen
- Fachliche und persönliche Eignung
- Mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung: für Facharztweiterbildungen nach drei Jahren, für Schwerpunktweiterbildungen nach zwei Jahren, für Zusatzweiterbildungen nach einem Jahr (Ausnahme: für berufsbegleitende Zusatzweiterbildungen, für die nicht zwingend eine Weiterbildungszeit absolviert werden muss)
- Die Befugnis kann grundsätzlich nur für eine Facharztweiterbildung und/oder einen zugehörigen Schwerpunkt und/oder für eine Zusatzweiterbildung erteilt werden
Kriterien für die Beurteilung des Umfangs der Befugnis
- Personelle Besetzung der Weiterbildungsstätte
- Technische Ausstattung der Weiterbildungsstätte
- Statistische Angaben zum Patientendurchgang
- Leistungsnachweise über Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Internes und externes Fortbildungsangebot für Ärzte in Weiterbildung
- Art und Umfang der Konsiliartätigkeit zwischen den Fachgebieten
- Nachweis interner und externer Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Weiterbildungsplan für Ärzte in Weiterbildung
- Räumliche Gegebenheiten (nur bei ambulanten Einrichtungen)
- u. a.
Richtlinie zur Beurteilung der persönlichen Eignung
Folgende Anlagen müssen eingereicht werden
- Ehrenerklärung (ab Jahrgang 1975 nicht mehr erforderlich)
- Beruflicher Werdegang
- Praxisbeschreibung und ggf. Praxisskizze (im ambulanten Bereich)
- Fachspezifische Geräteliste
- Weiterbildungsplan gemäß WBO 2020
- Anlage zum Antrag
- Ggf. Befürwortung des Chefarztes/ Praxisinhabers
- Fachspezifische Anlagen (z.B. Jahresstatistik)
Facharztweiterbildung
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Antrag zur Erteilung einer Befugnis für die Facharztweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Anlage zum Antrag zur Erteilung einer Befugnis für die Facharztweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Phoniatrie und Pädaudiologie
Zusatzweiterbildung Allergologie
Weiterbildungsplan
Inhalt des Weiterbildungsplans:
- Welche Weiterbildungsinhalte werden wann, wo, unter wessen Anleitung und für welche Dauer vermittelt
- Kann zeitlich gegliedert werden
- Optional: Wie erfolgt die Supervision? Besonderheiten der Weiterbildungsstätte oder besondere Angebote für die Ärztinnen bzw. Ärzte in Weiterbildung (z.B. Fortbildungen, Teilnahme an Tumorkonferenzen)
- Der Weiterbildungsplan ist der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung auszuhändigen (§5 Abs.6 WBO).
Weiterbildungszeugnis
Weiterbildungsordnung 2020
Weiterbildungsordnung 2005
Übergangsbestimmungen
- Die neue Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Brandenburg ist am 29.07.2020 in Kraft getreten.
- Die ärztliche Weiterbildung setzt für die Anerkennung auch zukünftig u. a. die Anleitung durch eine von der Landesärztekammer Brandenburg zur Weiterbildung befugte Ärztin bzw. einen entsprechend befugten Arzt voraus. Im Zuge dessen sind die bestehenden Weiterbildungsbefugnisse, die vor dem 29.07.2020 erteilt wurden, im Rahmen der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung neu zu erteilen.
- Für die Neuerteilung bedarf es einer entsprechenden Antragstellung durch die betroffenen Ärztinnen und Ärzte an das Referat Weiterbildung der Landesärztekammer Brandenburg.
- Die vor dem 29.07.2020 erteilten und beschiedenen Weiterbildungsbefugnisse behalten längstens bis zum 30.06.2023 ihre Gültigkeit.
- Für künftige Weiterbildungstätigkeit ist eine Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020 notwendig.
- Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ersetzt das Papierlogbuch. Es wurde von der Bundesärztekammer herausgegeben und dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte durch die Weiterzubildende/den Weiterzubildenden sowie der Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes durch die befugte Ärztin bzw. den befugten Arzt.
- Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den von ihnen betreuten Ärztinnen bzw. Ärzten den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen zu bestätigen.
- Befugte Ärztinnen bzw. Ärzte loggen sich ebenfalls im Mitgliederportal der Landesärztekammer Brandenburg über den Menüpunkt Weiterbildung im eLogbuch ein. Danach können sie die Logbücher, die ihnen ihre Ärztinnen oder Ärzte in Weiterbildung freigegeben haben, einsehen und Eintragungen vornehmen. Die Weiterzubildenden benötigen für die Freigabe eines Logbuches den Benutzername der Weiterbilderin bzw. des Weiterbilders, die im eLogbuch hinterlegt ist.
- Weitere Informationen
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Daniel Baganz
T (0331) 98 22 98 23
arzt-werden@ kvbb.de
Christiane Völkel
T (0331) 98 22 98 23
arzt-werden@ kvbb.de
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
Voraussetzungen
- Förderanträge sind vom 1.1. bis zum 31.7. des Jahres für das Folgejahr zu stellen.
- Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Vorstand der KVBB. Sie kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung einer Ärztin bzw. eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.
- Den Antrag stellt die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber, die genehmigten Fördermittel sind in voller Höhe an die Ärztin bzw. den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden.
- Die Förderung in ein und derselben Praxis erfolgt maximal für einen Zeitraum entsprechend der Dauer der durch die Landesärztekammer Brandenburg ausgestellten Weiterbildungsbefugnis für die Vertragsärtzin bzw. den Vertragsarzt.
Weitere Informationen
- Richtlinie der KV Brandenburg zur Förderung der Weiterbildung
- Regeln zur Vergabe der finanziellen Fördermittel
Förderfähigkeit von Facharztgruppen
Die Feststellung der Förderfähigkeit von Facharztgruppen erfolgt auf regionaler Ebene gemeinsam und einheitlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen. Als förderfähig gilt seidem u.a. die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Anträge
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 02/2024)