Der Weg zum Antrag
Ab dem 05.05.2025 stellt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen vollständig auf ein digitales Verfahren um. Die Einreichung von Papieranträgen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Wenn Sie selber weiterbilden möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag. Das Antragsportal hierfür erreichen Sie direkt über Ihr Mitgliederportal Ihrer Bezirksärztekammer.
Kontakt
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Weiterbildung
Michelle Sophie Mania
T (06131) 28 82 24 9
F (06131) 28 82 28 64 9
Laura Pätzold
T (06131) 28 82 24 8
F (06131) 28 82 28 64 8
Claudia Schapals
T (06131) 28 82 24 7
F (06131) 28 82 28 64 7
| Der Antrag erfolgt | Schriftlich (Formular anfragen) |
| Zeitrahmen | ca. 3-6 Monate |
Eine Weiterbildungsbefugnis kann frühestens zwei Jahre nach Ablegen der entsprechenden Prüfung im Fachgebiet erteilt werden. Dieses Prinzip gilt auch bei Zusatz-Weiterbildungen.
Der Antrag besteht aus dem Allgemeinen Erhebungsbogen mit den Anlagen (Institut, Klinik, persönliche Daten, Praxis, Zulassung als Weiterbildungsstätte) sowie dem Speziellen Teil des Erhebungsbogens je nach beantragter Kompetenz. Die Bögen sind in elektronischer Form und als ausfüllbares PDF-Format erhältlich.
Die im Speziellen Erhebungsbogen geforderten Zahlen sind exakt und nur auf die Abteilung des Antragstellers bezogen anzugeben und dürfen nicht gerundet oder geschätzt werden. Sie sind in geeigneter Form zu belegen (z.B. KV-Gebührennummernstatistik aus zwei Quartalen, OPS-Statistik der Haupteingriffe nach Region sortiert mit Freitext), sofern im speziellen Erhebungsbogens gefordert.
Eventuell ist dem Antrag zusätzlich eine Diagnose-Statistik des letzten Jahres beizufügen, nach ICD (dreistellig alphanumerisch sortiert) und im Klartext (systematisch sortiert, aufgeteilt nach Haupt- und Nebendiagnosen versehen). Fachspezifische Besonderheiten werden ggf. im Speziellen Erhebungsbogen erläutert.
- Vorabauskunft
- Persönliche Daten
- Zulassung als Weiterbildungsstätte
- Angaben zur Praxis/MVZ
- Anaben zur Klinik/Fachabteilung
- Angaben zum Institut
- Vorlage eines Weiterbildungscurriculums
Bspw.:
- Spezieller Teil des Erhebungsbogens: Weiterbildungsinhalte der Facharzt-Weiterbildung im Gebiet B 9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Spezieller Teil des Erhebungsbogens: Weiterbildungsinhalte der Zusatz-Weiterbildung C 3. Allergologie
Weiterbildungsplan
Großer Wert wird auf die Vorlage eines Weiterbildungscurriculums gelegt, welches jeder Assistentin bzw. jedem Assistenten zu Beginn der Weiterbildung persönlich ausgehändigt werden muss. In diesem Curriculum soll dargelegt werden, wie die Weiterbildung in dieser Abteilung/Einrichtung strukturiert ist und in welchen Abschnitten welches Wissen vermittelt werden soll. Es muss aufgeführt werden, welche Weiterbildungsinhalte ggf. außerhalb der eigenen Abteilung in Hospitationen oder Rotationen unter wessen Anleitung vermittelt werden. Das Curriculum bietet zudem eine gute Möglichkeit, Besonderheiten der Abteilung in Hinblick auf die Weiterbildung herauszustellen. So kann z. B. erwähnt werden, ob Assistentinnen bzw. Assistenten für externe Kurse freigestellt werden und ob die anfallenden Kosten übernommen werden.
Weiterbildungsordnung 2022
Weiterbildungsordnung 2006
Übergangsbestimmungen
In der Weiterbildungsordnung sind Übergangsfristen vorgesehen. Kammerangehörige Ärztinnen und Ärzte in einer Facharztweiterbildung können diese noch acht Jahre nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen (also bis zum 1.1.2030). Kammerangehörige Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu einer Schwerpunktbezeichnung oder in einer Zusatz-Weiterbildung können diese noch fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen WBO nach der alten WBO abschließen (also bis zum 1.1.2027).
Selbstverständlich ist auch ein Wechsel in die neue WBO möglich! Die Zeiten, die nach der alten WBO abgeleistet wurden, werden entsprechend der neuen WBO anerkannt.
eLogbuch
Mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 02.01.2022 wurde die Nutzung des eLogbuchs verpflichtend eingeführt.
Das eLogbuch soll helfen, die Weiterbildung einheitlich, von Beginn an und kontinuierlich zu dokumentieren und auch bei einem Kammerwechsel den Ärztinnen und Ärzten, die sich in der Weiterbildung befinden (WBA), eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Teilnahme als WBB (Weiterbildungsbefugte)
In die eLogbuch-Anwendung gelangt man ausschließlich über den Mitgliederbereich auf der Homepage der jeweiligen Bezirksärztekammer.
Wichtig: Weiterbildungsbefugte händigen ihren Benutzernamen den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (WBA) aus. Um sich über den Benutzernamen zu vergewissern, kann dieser über einen „Klick“ im eLogbuch auf den Namen (im blauen Balken oben rechts) unter „Persönliche Angaben“ eingesehen werden.
Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Team Weiterbildung
T (06131) 32 64 40 1
F (06131) 32 63 27
weiterbildung@kv-rlp.de
Finanzielle Förderung nach § 75a SGB V – HNO ist förderfähig
Für einige Arztgruppen (auch HNO) beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.800 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann.
Förderung bei Teilzeit
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Die Weiterbildung muss mit mindestens 20 Stunden wöchentlich erfolgen.
Förderdauer
Die mögliche Förderdauer richtet sich immer nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung. Gefördert werden Weiterbildungsabschnitte, die für die Anmeldung zur Facharztprüfung anerkennungsfähig und noch notwendig sind. In der Allgemeinmedizin zum Beispiel können so bis zu 42 Monate gefördert werden.
Gehalt
Der Förderbetrag im ambulanten Bereich soll sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung orientieren (§ 5 Absatz 4 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V). Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) (Entgeltgruppe I Mittelwert der Stufen 1 – 5). Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden liegt der Berechnung zugrunde.
Stand Förderstellen 2025
Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen auf 98,6 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt. Das Stellenkontingent für das Jahr 2025 ist derzeit ausgeschöpft. Die Vergabe der Förderzusagen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Ausschöpfung der Förderstellen. Gegebenenfalls ist jedoch eine (anteilige) Förderung der Weiterbildung durch die KV RLP möglich. Die Begrenzung der förderfähigen Stellen gilt nicht für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin. Hier können Sie weiterhin einen Antrag auf Förderung für die Beschäftigung im Rahmen der Weiterbildung stellen.
Antrag
Die Fördermittel beantragt die weiterbildende Einrichtung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von der zuständigen Ärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt ist und eine gültige Weiterbildungsbefugnis besitzt. Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Richtlinien und Anträge
Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
(Stand 08/2025)
