Pressemitteilung ·

Versorgungsgesetz: „Hausärzte brauchen Facharzttermine für ihre Patienten“

Facharzttermin in der HNO-Praxis: Über 30 Prozent der ambulant tätigen HNO-Ärzte gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand Foto: Peakstock/Adobe-Stock

Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte mahnt Nachbesserungen beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) an. „Die Entbudgetierung der hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen ist richtig und wichtig. Ohne ähnliche Maßnahmen bei den grundversorgenden Fachärzten wird es jedoch keine bessere Patientenversorgung geben“, prognostiziert Prof. Jan Löhler. Die bevorstehende Ruhestandswelle der Babyboomer betreffe zudem nicht nur Allgemeinmediziner. „Mehr als ein Drittel der ambulant tätigen HNO-Ärzte ist 60 Jahre oder älter und scheidet in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben aus.“ Diese Lücke werde durch die nachrückenden HNO-Ärzte nicht gefüllt. Ohne attraktivere Arbeitsbedingungen könne die flächendeckende HNO-ärztliche Versorgung daher künftig nicht mehr sichergestellt werden, warnt der Präsident des HNO-Berufsverbandes.

Schon heute werde die Grundversorgung der Bevölkerung in bestimmten Fällen nicht allein von Hausärzten geleistet. „Neben symptombezogenen Beschwerden werden viele chronisch kranke Patienten in HNO-Praxen betreut, so zum Beispiel bei Schwerhörigkeit, Allergien oder Schwindel-Erkrankungen. Außerdem suchen viele Akutpatienten, unter anderem wegen Atemwegserkrankungen oder Infekten, den direkten Weg zum HNO-Arzt. Dabei handelt es sich oft um Kinder, die wir sehen, noch bevor die Kinderärzte sie behandeln“, erklärt Löhler. So nehme die HNO nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit durchschnittlich 38 Prozent Neupatientenfällen einen Spitzenplatz im Fachgruppenvergleich ein. Dies seien pro Praxis und Quartal über 700 Patienten, die ohne Termin in HNO-Praxen behandelt werden. „Diesem wohnortnahen und niedrigschwelligen Versorgungsangebot wurde mit der Streichung der TSVG-Neupatientenregelung der finanzielle Boden entzogen. Die stattdessen eingeführte dringende Terminvermittlung vom Hausarzt zum Facharzt funktioniert nicht wie erhofft und führt zu längeren Wartezeiten und vielfältigen Koordinierungsproblemen zwischen den Praxen“, merkt HNO-Arzt Löhler an.

Schrittweise Aufhebung der Budgetierung denkbar

Ohne Entbudgetierung der grundversorgenden Fachärzte sei eine vernünftige ambulante Versorgung nicht möglich, so Löhler weiter: „Die Hausärzte können die vielfältigen Probleme nicht alleine lösen, sie brauchen Facharzttermine für ihre Patienten.“ Werde die fachärztliche Versorgungsebene nicht mitgedacht, drohe eine fehlgeleitete Versorgungskette. „Wenn der HNO-Arzt einen Überweisungspatienten wegen ausgeschöpftem Budget nicht schnell genug behandeln kann, werden die Patienten andere Versorgungswege suchen, so zum Beispiel die bereits jetzt völlig überlasteten Notaufnahmen.“ Bis zu einer vollständigen Abschaffung der mengenbegrenzenden Maßnahmen sei eine schrittweise Aufhebung der Budgetierung denkbar: bei Überweisung durch den Hausarzt, in Form einer Mindestauszahlungsquote von 90 Prozent oder für Fachärzte in sozialen Brennpunkten.

1.440 HNO-Ärzte demnächst in Ruhestand

Ohne spürbare finanzielle Anreize werde die flächendeckende HNO-ärztliche Versorgung nicht aufrechtzuerhalten sein, ergänzt Verbandschef Löhler. Dies gelte umso mehr angesichts der steigenden Fallzahlen sowie der weiteren vom Zi prognostizierten Zunahme des HNO-ärztlichen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung in den nächsten Jahren. „Nicht nur innerhalb der Hausärzteschaft gibt es ein besorgniserregendes Demografieproblem. Über 30 Prozent der ambulant tätigen HNO-Ärzte sind 60 Jahre oder älter. Diese 1.440 Kolleginnen und Kollegen gehen demnächst in den Ruhestand und können durch die nachrückende HNO-Generation nicht vollständig ersetzt werden.“ Zwar rückten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 280 HNO-Ärzte jährlich in die vertragsärztliche Versorgungsebene auf. Durch immer mehr Angestellte und eine Zunahme von Teilzeitmodellen gehe die insgesamt verfügbare HNO-ärztliche Arbeitszeit jedoch zurück. „Nur wenn wir jetzt gegensteuern und die HNO ebenso wie Haus- und Kinderärzte entbudgetieren, lässt sich das Blatt noch wenden. Die Grundvoraussetzung für die Übernahme einer Arztpraxis ist eine attraktive Vergütung, die neben dem kalkulatorischen Arztgehalt auch das Unternehmerrisiko einberechnet“, hebt HNO-Präsident Löhler hervor.

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Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder.