Geschäftsstellen
Die Bundesgeschäftsstelle des Berufsverbandes befindet sich im schleswig-holsteinischen Neumünster. Unter gleicher Adresse hat auch die Deutsche Fortbildungsgesellschaft der Hals-Nasen-Ohrenärzte mbH ihren Sitz. Neben der Zentrale in Neumünster gibt es das HNO-Hauptstadtbüro in Berlin. Die Berliner Dependance wird gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie e.V. betrieben.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Sprechen Sie uns an

Thomas Hahn
Leiter der Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.

Julia Bathelt
Redakteurin
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Chausseestr. 119
10115 Berlin

Marco Goldmann
Mitgliederverwaltung
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Chausseestr. 119
10115 Berlin

Dagmar Selck
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V.
Haart 221
24539 Neumünster

Christin Willfahrt
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Chausseestr. 119
10115 Berlin

Lisa-Marie Winnige
Referentin Politik- und Gremienmanagement
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Chausseestr. 119
10115 Berlin
HNO-Mitteilungen
Die HNO-Mitteilungen sind das offizielle Organ des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. und erscheinen am 20. eines ungeraden Monats. Redaktionsschluss ist jeweils am 20. des Vormonats. Anzeigenschluss ist am 1. des Erscheinungsmonats.
Verlag

Ursula Mießeler
Anzeigenverkauf
Dieselstraße 2
50859 Köln
Herausgeber

Thomas Hahn
Schriftleiter
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Haart 221
24539 Neumünster
Justitiariat
Der zwischen dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. einerseits und Herrn Rechtsanwalt Dr. Wienke andererseits abgeschlossene Beratungsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der Rechtsanwälte, die beiden Verbände in allen diese betreffenden Angelegenheiten fortlaufend und zu jeder Zeit rechtlich und berufspolitisch zu beraten.
Zu Beratungen im Sinne dieses Vertrages gehört jede übergeordnete außergerichtliche Tätigkeit, wie insbesondere der Entwurf von Schriftsätzen und Planungspapieren, Stellungnahmen zu Fragen der gesetzlichen Bestimmungen, welche sich auf die HNO-ärztliche Tätigkeit im Dienste der Krankenversorgung, Lehre und Forschung beziehen.
Dies beinhaltet auch die Pflege von Kontakten, betrifft Fragen des Arztrechts, zu Gebührenrechts- und Arzthaftungsrechtsangelegenheiten, zu Fragen der Weiterbildung, die Pflege von Beziehungen mit anderen Verbänden, mit Behörden, wie Bundesärztekammer oder Bundesgesundheitsministerium einschließlich der Europäischen Gemeinschaft, die Durchführung von Besprechungen in der Kanzlei, die Durchführung von Besprechungen und Ortsterminen an anderen Orten im In- und Ausland, Sondierungen im Vorfeld von Entscheidungen, die Anfertigung von Schriftsätzen jeglicher Art, den Entwurf von Verträgen für die Verbände, die Ausarbeitung von Vermerken und Stellungnahmen zu Beratungsgegenständen bei Gremiensitzungen sowie die telefonische Beantwortung anstehender Fragen, die im Rahmen des Aufgabenbereichs der Verbände anfallen. Gemäß § 1 Ziffer 5. dieses Beratungsvertrages bildet nicht Gegenstand des Beratungsvertrages die einer außergerichtlichen Tätigkeit nachfolgende gerichtliche Tätigkeit, die stets gesondert nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung oder aufgrund besonderer Vereinbarung abgerechnet wird.
Gleiches gilt auch für die Beratung und Interessenwahrnehmung einzelner Ärzte, die Mitglied der beiden Verbände sind. Soweit es sich also um eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung einzelner Ärzte, die Mitglied des Berufsverbandes sind, handelt und dieser Beratungsgegenstand keine über den Einzelfall hinausgehende, grundsätzliche übergeordnete Bedeutung für den Gesamtverband darstellt, handelt es sich um eine unmittelbare persönliche Einzelberatung eines Mitgliedes des Berufsverbandes, die mit den Beratungsleistungen des mit dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. abgeschlossenen Beratungsvertrages nicht in Zusammenhang steht.
Solche Beratungsleistungen sind daher entsprechend den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung oder nach gesonderter Vereinbarung grundsätzlich gesondert zu vergüten.
Sprechen Sie uns an

Dr. jur. Albrecht Wienke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Wienke & Becker – Köln Rechtsanwälte
Sachsenring 6
50677 Köln