Welche Arzneimittel dafür in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen diese verordnet werden können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Eine erneute Versorgung ist frühestens drei Jahre nach Abschluss der Behandlung möglich.
Über 77.000 Todesfälle durch Rauchen
Dieser Schritt ergänzt weitreichende Maßnahmen, die der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit in die Wege geleitet hat, um den Tabakkonsum einzudämmen. Dazu zählen u.a. Werbeverbote für Tabakwaren, Rauchverbote im öffentlichen Raum sowie Warnhinweise.
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2019 rund 458.000 Patientinnen und Patienten wegen raucherspezifischen Erkrankungen im Krankenhaus behandelt, 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Fälle waren auf Lungen- und Bronchial-, Kehlkopf- oder Luftröhrenkrebs oder auf eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) zurückzuführen. Knapp 77.600 Menschen in Deutschland starben 2019 an den Folgen von Erkrankungen, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden.
Patientenflyer als Motivationshilfe
Auch viele HNO-Ärztinnen und -Ärzte unterstützen ihre Patienten bei der Tabakentwöhnung. Als Handreichung und Motivationshilfe für Raucherinnen und Raucher hat der Berufsverband seinen Patientenflyer „Raucherentwöhnung“ vollständig aktualisiert. Die achtseitige Information kann im Praxis-der-Sinne-Shop bestellt und an interessierte Patientinnen und Patienten weitergegeben werden. Damit gelingt ein niederschwelliger Einstieg in ein oft schwieriges Thema.
Parallel dazu ist in diesem Frühjahr die Bundesinitiative „Rauchfrei leben“ gestartet, in deren Fokus starke und langjährige Raucher stehen. Man wolle endlich auch diejenigen erreichen, die schon seit 20 oder 30 Jahren zur Zigarette greifen, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig. „Viele von ihnen wollen aufhören, doch bislang ohne langfristigen Erfolg. Das soll sich ab sofort ändern – mit Unterstützung von allen Seiten. Wir wissen: Wer sich beim Rauchausstieg professionell helfen lässt, hat eine fünf Mal größere Chance, dauerhaft zum Nichtraucher zu werden!“ Neben der Drogenbeauftragten unterstützen das Bundesgesundheitsministerium sowie zahlreiche zentrale Akteure der deutschen Gesundheitsversorgung die Aktion. Für die Initiative werden im aktuellen Haushaltsjahr von der Bundesregierung rund eine Million Euro zur Verfügung gestellt.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)