Ziel der Weiterbildungsförderung ist es, die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung bedarfsgerecht zu sichern. Niedergelassene Ärzte können die Förderung beantragen, um Weiterbildungsassistenten anzustellen, weiterzubilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. Die Kosten werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie den gesetzlichen und privaten Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen. Die Förderung wird als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterbildungsassistenten an die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber gezahlt. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, den gewährten Förderbetrag in voller Höhe an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiterzugeben.
Der Förderzuschuss im vertragsärztlichen Bereich beträgt seit Januar 2023
- 5.400 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung,
- 4.050 Euro brutto bei 75 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung,
- 2.700 Euro brutto bei 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung.
Gefördert wird vorwiegend die Allgemeinmedizin mit mindestens 7.500 Stellen. Für die Weiterbildung in anderen Fächern können maximal 2.000 Stellen finanziell unterstützt werden. Welche Fächer in Frage kommen, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. Durch dieses Verfahren sollen vor allem Ärztinnen und Ärzte in den Fachgruppen weitergebildet werden, die in den jeweiligen Regionen im ambulanten Bereich besonders dringend benötigt werden.