Die Arbeitsgruppe um die Direktorin der münsterschen Uniklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Prof. Dr. Katrin Neumann, will die langfristige Machbarkeit und den Nutzen regelmäßiger Hörtests prüfen. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob sich durch regelmäßige Hörscreenings die Kommunikationsfähigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit geistiger Behinderung verbessern lassen.
Übergang in die Regelversorgung?
An der Studie nehmen 1.050 Menschen teil. Die Hörscreenings werden in ihrem Lebensumfeld oder, zum Vergleich, in einer Klinik durchgeführt. Bei Vorliegen einer Hörstörung wird eine Therapie eingeleitet und deren Verlauf kontrolliert. Nach einem Jahr erfolgt ein zweites Screening und das Ergebnis der bisherigen Maßnahmen wird überprüft.
Das Projekt wird für 44 Monate mit etwa 1,7 Millionen Euro gefördert. Im Erfolgsfall soll es in die Regelversorgung übergehen und dazu beitragen, Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung gezielt zu diagnostizieren, zu erfassen und zu versorgen. Ziel ist die Verbesserung ihrer kommunikativen Möglichkeiten sowie die Förderung ihrer Selbstständigkeit und sozialen Teilhabe.
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